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Bereits am Mittwoch haben Beamte die Wohnung des Rostockers durchsucht. Hierbei stellten sie Beweismaterial sicher. Die Auswertung dieser Beweismittel und die Ermittlungen zum genauen Tathergang dauern an.
Zeugen, die Hinweise zum Sachverhalt geben können, werden gebeten, sich telefonisch beim Kriminaldauerdienst Rostock unter der Telefonnummer (0381) 4916 1616 zu melden. Hinweise können auch per Internetwache unter www.polizei.mvnet.de sowie in jeder weiteren Polizeidienststelle gegeben werden.Die Frau des Geschädigten alarmierte die Polizei. Der Mann erlitt einen Nasenbeinbruch, eine Gehirnerschütterung sowie eine aufgeplatzte Lippe und muss in den kommenden Tagen operiert werden. Lebensgefahr besteht nicht.
Erst am heutigen Dienstag konnte der Mann polizeilich vernommen werden.Zeugen, die Hinweise zu dem Tatverdächtigen bzw. seiner Begleitung oder generell zum Sachverhalt geben können, werden gebeten, sich telefonisch beim Kriminaldauerdienst Rostock unter der Telefonnummer (0381) 4916 1616 zu melden. Hinweise können auch per Internetwache unter www.polizei.mvnet.de sowie in jeder weiteren Polizeidienststelle gegeben werden.
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Nach einer Meldung über einen Einbruchsalarm in dem Möbelhaus stellten die eintreffenden Polizeibeamten einen PKW in dem Gebäude fest. Nach einer Befragung der 24-jährigen Fahrerin und ihres 36-jährigen Begleiters konnte der Verdacht eines Einbruches ausgeräumt werden. Vielmehr hatten die beiden Rostocker den Parkplatz des Marktes für Fahrübungen genutzt. Die nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis befindliche Frau verlor dabei die Kontrolle über das Fahrzeug, überfuhr einen Begrenzungspfahl und fuhr direkt auf eine neben dem Haupteingang gelegene Nebentür zu. Der PKW durchbrach diesen Eingang und kam erst im Gebäudeinneren, nach mehreren Metern Fahrt und Kollision mit einer Innenwand, zum Stehen. Die Fahrzeugführerin erlitt dabei leichte Verletzungen am Oberkörper und wurde zur medizinischen Versorgung ins Krankenhaus verbracht. Ihr Begleiter blieb unverletzt.
Nach ersten Schätzungen ist neben den Beschädigungen am Unfallfahrzeug ein Sachschaden von mehreren 10.000 EUR an dem Gebäude entstanden. Gegen die beiden Fahrzeuginsassen wurde zudem ein Ermittlungsverfahren zum Verdacht des Fahren ohne Fahrerlaubnis eingeleitet.. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Folgende Meldung ist somit nicht mehr aktuell:
Hinweise nehmen der Kriminaldauerdienst (KDD) in Rostock, Ulmenstraße 54 unter der Telefonnummer (0381) 4916-1616, jede andere Polizeidienststelle oder auch die Internetwache unter www.polizei.mvnet.de entgegen.
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Der Vorfall ereignete sich am 26.11.2018 gegen 11.45 Uhr. Die zwei Geschädigten (23, 25) waren zu Fuß in der Maxim-Gorki-Straße unterwegs, wo sie auf die bewaffneten Täter trafen. Als sich die eiden jungen Männer trotz vorgehaltener Pistole weigerten, ihre Taschen zu entleeren, erhielt einer mehrere Faustschläge ins Gesicht. Ohne Beute flüchteten die Täter in ein naheliegendes Wohnhaus, wo sie wenig später von der alarmierten Polizei vorläufig festgenommen werden konnten. Auch die beiden Tatwaffen - zwei Schreckschusspistolen wie sich herausstellte - konnten die Beamten sicherstellen.
Bei den Tatverdächtigen handelt es sich um zwei Rostocker im Alter von 22 und 25 Jahren. Beide sind in der Vergangenheit bereits vielfach polizeilich in Erscheinung getreten.Auf Antrag der Staatsanwaltschaft wurden sie heute dem Haftrichter vorgeführt, der für beide Haftbefehl erließ, so dass die mutmaßlichen Räuber nur 24 Stunden nach der Tat in eine Justizvollzugsanstalt verbracht wurden.
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Die Rostocker Polizei fahndete u.a. mit einem Zeugenaufruf nach den Tatverdächtigen. Die Veröffentlichungen in verschiedenen Medien und sozialen Netzwerken führten zu einem wichtigen Hinweis aus der Bevölkerung. Durch weitere umfassende kriminalpolizeiliche Ermittlungen konnten die Identitäten des Tatverdächtigen und seines 15-jährigen Komplizen aufgeklärt werden.
Auf Antrag der Staatsanwaltschaft hat das Amtsgericht Rostock für den 18-jährigen Haupttäter Haftbefehl erlassen. Der Rostocker hatte bereits eine Freiheitsstrafe verbüßt und war erst Anfang November 2018 aus der Haft entlassen worden. Seitdem ist er mehrfach polizeilich in Erscheinung getreten.Auch der 15-jährige Tatverdächtige muss sich wegen des Verdachts der gefährlichen Körperverletzung verantworten. Die Ermittlungen des Kriminalkommissariats Rostock sind noch nicht abgeschlossen.
Somit ist folgender Zeugenaufruf nicht mehr aktuell:Die Rostocker Polizei bittet um Mithilfe der Bevölkerung. Möglicherweise haben Zeugen am 19.11.2018 gegen 11.30 Uhr im Bereich der Sternberger Straße 10 Beobachtungen gemacht, die für die Aufklärung des Falls von Bedeutung sein könnten.
Des Weiteren erhoffen sich die Ermittler Hinweise im Zusammenhang mit dem Handyvideo. Sollte dies bereits veröffentlicht oder in Messenger-Diensten geteilt worden sein, nimmt der Kriminaldauerdienst in Rostock, Ulmenstraße 54, 18057 Rostock unter der Telefonnummer (0381) 4916-1616 Hinweise entgegen.. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
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Löschung der Öffentlichkeitsfahndung nach 12-jährigen Mädchen aus Hornstorf bei Wismar Mit Veröffentlichung vom 14.11.2018, 01:58 Uhr, bat die Polizei um Hinweise zum Verbleib des 12-jährigen Mädchens aus Hornstorf. Da sich das Mädchen selbständig und wohlbehalten bei der Polizei gemeldet hat, wird um Einstellung der öffentlichen Fahndungsaufrufe in den Medien gebeten. Folgender Suchaufruf ist somit aufgehoben:Wer hat das Mädchen oder ihren Begleiter seit dem Zeitpunkt ihres Verschwindens gesehen, oder kann Angaben zu möglichen Aufenthaltsorten der Personen machen? Ein Lichtbild des Mädchens ist der Öffentlichkeitsfahndung beigefügt.
Hinweise nimmt die Polizei in Wismar unter der Telefonnummer (03841) 203224, das Polizeipräsidium Rostock unter der Telefonnummer (038208) 888 2222, jede andere Polizeidienststelle oder die Internetwache unter www.polizei.mvnet.de entgegen.. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Zu folgender Meldung wurden Tatverdächtigte ermittelt, weshalb die Tätersuche eingestellt wurde.. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Folgende Angaben zur Vermissten sind bekannt.
Sie ist ca. 1,60m groß, von normaler Gestalt und hat lange dunkle Haare.
Bekleidet ist Anastasia mit einer schwarzen Windjacke, einer schwarzen Legging und schwarzen Turnschuhen.
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Der 12-Jährige konnte durch Polizeikräfte in Warnemünde angetroffen werden.
Es geht ihm den Umständen entsprechend gut.
Die Polizei bedankt sich für die eingegangenen Hinweise.
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Die Polizei bat mit Veröffentlichung vom 26.09.2018, um Unterstützung bei der Suche nach einer 27-jährigen Frau aus Rostock. Die Frau wurde durch Polizeikräfte angetroffen. Ihr geht es den Umständen entsprechend gut. Die Fahndung zu folgender Meldung wurde deshalb gelöscht.
Seit dem 26.09.2018 um 09.30 Uhr wird die 27-jährige Tiffany Domscheit vermisst.Die Vermisste ist ca. 1,68 m groß, schlank und hat blondes Haar.
Sie ist vermutlich mit einer blauen Steppjacke mit lila/blauen Blumen, einem schwarzen Jeans-Rock sowie schwarzen Schuhen bekleidet.
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Zwei von ihnen hängten sich augenscheinlich als Mutprobe an das Brückengeländer. Des Weiteren versuchten diese ein Mädchen aus der Gruppe auch zur Mutprobe zu animieren, indem sie dieses in Richtung Geländer drängten. Es soll aber nicht gestoßen worden sein und befand sich auch nicht auf dem Geländer.
Der 28-jährige Hinweisgeber stellte sich daraufhin vor das Mädchen, um dieses zu beschützen. Hierdurch fühlte sich die Gruppe der Jugendlichen provoziert, woraufhin es zu einer körperlichen Auseinandersetzung kam. Hierbei soll es auch ein Tritt mit dem beschuhten Fuß, als der Geschädigte auf dem Boden lag, gegeben haben.Danach verließen die Jugendlichen den Haltepunkt in verschiedene Richtungen und konnten nach Eintreffen der Polizeibeamten nicht mehr angetroffen werden.
Der Geschädigte klagte über Schmerzen und es wurde ein Rettungswagen angefordert. Nach ambulanter Behandlung konnte der Geschädigte seinen Heimweg antreten.Es wurden Ermittlungen zum Verdacht der Körperverletzung aufgenommen, die derzeit noch andauern. Insbesondere werden nunmehr weitere Zeugen befragt, die ermittelt werden konnten und Angaben zum Sachverhalt machen können.
In diesem Zusammenhang weist die Bundespolizeiinspektion Rostock nochmals ausdrücklich auf die extremen Gefahren beim Aufenthalt an und auf Bahnanlagen hin. Dieser Hinweis gilt insbesondere auch für die S-Bahnstrecke, da dort die Züge mit hoher Geschwindigkeit verkehren, sehr leise sind und daher erst spät erkannt werden. Eltern werden gebeten, ihre Kinder für die Gefahren besonders zu sensibilisieren, damit Schlimmeres vermieden werden kann. Bahnanlagen sind keine Spielplätze! Schon gar nicht für Mutproben!. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Sämtliche mobilen Gegenstände, die sich auf Verkehrsflächen befinden, sollten gesichert oder beseitigt werden. Die Recyclingcontainer für Glas, Papier und Textilien sollten am 12. Dezember 2018 nicht genutzt werden.
Für Fragen hat die Polizeiinspektion Rostock ein Bürgertelefon am 11. und 12. Dezember 2018, jeweils in der Zeit 10.00 bis 22.00 Uhr, unter Tel. (0381) 4916-2829 geschaltet. Aktuelle Informationen der Polizei werden am 12. Dezember auch über den Informationsdienst Twitter unter der Adresse @Polizei_Rostock oder www.twitter.com/polizei_rostock verbreitet.Stadtverwaltung und Polizei sind bemüht, alle Einschränkungen für Einwohnerinnen und Einwohner, Gäste und Gewerbetreibende sowie an den Versammlungen Teilnehmende so gering wie möglich zu halten. Dennoch sind weitere Behinderungen durch Veranstaltungen Dritter nicht auszuschließen.
Das im Artikel 8 des Grundgesetzes verankerte Grundrecht auf Versammlungsfreiheit ist eines der höchsten Schutzgüter der Rechtsordnung in der Bundesrepublik Deutschland. Dabei unterscheidet das Gesetz nicht, welche Auffassungen und Meinungen vorgetragen werden, solange sich diese auf dem Boden der freiheitlich-demokratischen Grundordnung bewegen und dem Grundsatz der Friedlichkeit folgen.Versammlungsbehörde und Polizei sind zur strikten Neutralität verpflichtet und haben das Recht auf Versammlungsfreiheit für alle, die sich auf Artikel 8 des Grundgesetzes berufen, zu gewährleisten.
Bis 4. Dezember die Beteilingung am Online-Dialog zur Satzung für Bürgerbeteiligung möglich ist. Bitte bringen Sie sich dort ein. Sie finden alles unter www.leitfaden-rostock.de
Die Veranstaltung wird vom Seniorenbeirat der Hanse- und Universitätsstadt Rostock und der Sozialdemokratischen Gemeinschaft für Kommunalpolitik in Mecklenburg-Vorpommern e.V. ausgerichtet.
Präsentiert werden bei dieser Veranstaltung verschiedene Elektrofahrzeuge u.a. auch Elektro-Roller von einem lokalen Motorradhändler.
Die Arbeiten zur Fahrbahnerneuerung und Markierung werden vom 25. bis 26. Oktober 2018 teilweise abends und nachts durchgeführt.
Auf der Straße Am Strande im Zuge der L 22 kommt es dann zu Verkehrseinschränkungen.
Die Straße Am Kanonsberg wird dazu teilweise voll gesperrt, der Verkehr wird umgeleitet.
Um Beachtung der ausgeschilderten Umleitungen und Verkehrsführungen wird gebeten.
Im öffentlichen Personennahverkehr wird es ab Nachmittag in der Innenstadt zu Einschränkungen kommen. Aktuelle Informationen sind über den Informationsdienst Twitter unter der Adresse @rsag_rostock oder www.twitter.com/rsag_rostock erhältlich.
Das Stadtamt rät insbesondere Gewerbetreibenden, sämtliche mobilen Gegenstände, die sich auf Verkehrsflächen befinden, zu sichern oder zu beseitigen. Das betrifft insbesondere auch Aufsteller und Verkaufsmobiliar vor Geschäften und gastronomischen Einrichtungen. Sperrmüll und Elektroschrott sollten nicht öffentlich gelagert werden. Die planmäßige Sperrmüllabfuhr in der Innenstadt erfolgt am Freitag, 19. Oktober 2018, Anmeldungen dazu bitte über das Kundendienstbüro der Stadtentsorgung Rostock GmbH unter Tel. (0381) 4593-100. Die Recyclingcontainer für Glas, Papier und Textilien sollten am 20. Oktober 2018 nicht genutzt werden.Fakten zu den mit den Versammlungen verbundenen Einschränkungen haben Stadtverwaltung und Polizei in einem Informationsblatt zusammengefasst, dass in den betroffenen Straßenzügen verteilt und auch in der am Mittwoch, 17. Oktober 2018, erscheinenden Ausgabe des Städtischen Anzeigers enthalten sein wird.
Für Fragen hat die Polizeiinspektion Rostock ein Bürgertelefon am 19. sowie 20. Oktober 2018, jeweils von 08.00 bis 21.00 Uhr, unter Tel. (0381) 4916-1616 geschaltet. Aktuelle Informationen der Polizei werden am 20.10.2018 auch über den Informationsdienst Twitter unter der Adresse @Polizei_Rostock oder www.twitter.com/polizei_rostock verbreitet.Stadtverwaltung und Polizei sind bemüht, alle Einschränkungen für EinwohnerInnen, Gäste und Gewerbetreibende sowie an den Versammlungen Teilnehmende so gering wie möglich zu halten. Dennoch sind weitere Behinderungen durch Veranstaltungen Dritter nicht auszuschließen.
Das Stadtamt übernimmt innerhalb der Stadtverwaltung die Aufgaben als Versammlungsbehörde, bei der sämtliche Versammlungen rechtzeitig vor dem beabsichtigten Termin angemeldet werden müssen. Nach einer umfassenden Prüfung der Anmeldungen in Zusammenarbeit mit weiteren Behörden, die auch so genannte Kooperationsgespräche mit den Anmeldern umfassen können, werden in Anwendung der geltenden Gesetzeslage gemeinsam Maßnahmen festgelegt, die die Durchführung der Veranstaltungen betreffen.Das im Artikel 8 des Grundgesetzes verankerte Grundrecht auf Versammlungsfreiheit ist eines der höchsten Schutzgüter der Rechtsordnung in der Bundesrepublik Deutschland. Dabei unterscheidet das Gesetz nicht, welche Auffassungen und Meinungen vorgetragen werden, solange sich diese auf dem Boden der freiheitlich-demokratischen Grundordnung bewegen und dem Grundsatz der Friedlichkeit folgen.
Versammlungsbehörde und Polizei sind zur strikten Neutralität verpflichtet und haben das Recht auf Versammlungsfreiheit für alle, die sich auf Artikel 8 des Grundgesetzes berufen, zu gewährleisten.An der Ampelanlage Lange Straße in Höhe Kuhstraße mit Fahrtrichtung Krämerstraße wurde ein aufgeweiteter Radaufstellstreifen über die gesamte Fahrbahn eingerichtet. Hier haben Radfahrende die Möglichkeit, bei "Rot" vor den Kraftfahrzeugen Aufstellung zu nehmen. Die Haltelinie für den Kraftfahrzeugverkehr wurde entsprechend zurückverlegt.
Ziel ist es, den Radverkehr gemeinsam mit dem Kfz-Verkehr gemeinsam auf der Fahrbahn zu führen und damit von den ein- und ausparkenden Fahrzeugen abzuleiten. Für Radfahrende gefährliche Situationen beim Erin- und Ausparken werden somit verringert, da sich die gegenseitige Sichtbarkeit durch den veränderten Blickwinkel deutlich verbessert.Die Lange Straße seit vielen Jahren eine Unfallhäufungsstelle. Immer wieder kommt es zu Unfällen zwischen Radfahrenden und ein- oder ausparkenden Autos. Deshalb wurden wiederholt im Rostocker Fahrradforum verschiedene Lösungen für mehr Verkehrssicherheit diskutiert. Schließlich hatte die Bürgerschaft die Verwaltung beauftragt, Maßnahmen vorzuschlagen, um die Sicherheit des Radverkehrs in der Langen Straße zu verbessern. Ein Antrag zur Einrichtung einer Fahrradstraße wurde aus verkehrsrechtlichen Gründen nicht weiter verfolgt.
Auf Grund der ermittelten Verkehrsstärken, des Unfallgeschehens und des Geschwindigkeitsniveaus sah die Stadtverwaltung das Führen des Radverkehrs im Mischverkehr fachlich vertretbar und geeignet, die bisher auftretenden Unfallursachen zu minimieren. Die Unfallkommission gab die Empfehlung, die bisher bestehende Radverkehrsführung aufzuheben.In den nächsten Tagen werden weitere großflächige Schilder aufgestellt, die auf die neue Verkehrssituation hinweisen und zur Rücksichtnahme auffordern. Die neue Verkehrssituation und das Unfallgeschehen werden durch das Amt für Verkehrsanlagen und die Polizeiinspektion Rostock beobachtet, die Wirksamkeit der Maßnahmen bewertet und - falls erforderlich - geändert.
Mit jährlich über 170 Ausstellern ist die RoBau seit mehr als 25 Jahren die erfolgreichste Baumesse in Mecklenburg-Vorpommern und über die Landesgrenzen hinaus.
Traditionell verwandelt sich die HanseMesse Rostock im Herbst zur größten Informationsplattform für tausende Besucher. Das umfangreiche Ausstellungsspektrum garantiert ein Maximum an Kompetenz aus der Bau- und Immobilienwirtschaft, dem Handwerk, der Versicherungs- und Finanzierungsdienstleistungen sowie der Aus- und Weiterbildung. Auf über 10.500m² überzeugen die Aussteller von ihren Produkten und Dienstleistungen im modernen Ambiente der HanseMesse.Ab 16.00 Uhr werden der gesamte Straßenbahnverkehr in der Innenstadt sowie der Busverkehr der Linien 22 und 23 zeitweilig von Sperrungen und / oder Umleitungen betroffen sein.
Aktuelle Informationen sind über den Informationsdienst Twitter unter der Adresse @rsag_rostock oder www.twitter.com/rsag_rostock erhältlich.
Fakten zu den mit den Versammlungen verbundenen Einschränkungen haben Stadtverwaltung und Polizei in einem Informationsblatt zusammengefasst, welches in der Innenstadt verteilt wird und auch in der am Mittwoch, 19. September 2018, erscheinenden Ausgabe des Städtischen Anzeigers enthalten sein wird.
Für Fragen hat die Polizeiinspektion Rostock ein Bürgertelefon am 21. und am 22. September 2018, jeweils ab 08.00 Uhr, unter Tel. (0381) 4916-1616 geschaltet. Aktuelle Informationen der Polizei werden am 22. September auch über den Informationsdienst Twitter unter der Adresse @Polizei_Rostock oder www.twitter.com/polizei_rostock verbreitet.Stadtverwaltung und Polizei sind bemüht, alle Einschränkungen für Einwohnerinnen und Einwohner, Gäste und Gewerbetreibende sowie an den Versammlungen Teilnehmende so gering wie möglich zu halten. Dennoch sind weitere Behinderungen durch Veranstaltungen Dritter nicht auszuschließen.
Das Stadtamt übernimmt innerhalb der Stadtverwaltung die Aufgaben als Untere Versammlungsbehörde, bei der sämtliche Versammlungen rechtzeitig vor dem beabsichtigten Termin angemeldet werden müssen. Nach einer umfassenden Prüfung der Anmeldungen in Zusammenarbeit mit weiteren Behörden, die auch so genannte Kooperationsgespräche mit den Anmeldern umfassen können, werden in Anwendung der geltenden Gesetzeslage gemeinsam Maßnahmen festgelegt, die die Durchführung der Veranstaltungen betreffen. Anmelder haben dabei das Recht, diese Festlegungen gerichtlich prüfen zu lassen.Das im Artikel 8 des Grundgesetzes verankerte Grundrecht auf Versammlungsfreiheit ist eines der höchsten Schutzgüter der Rechtsordnung in der Bundesrepublik Deutschland. Dabei unterscheidet das Gesetz nicht, welche Auffassungen und Meinungen vorgetragen werden, solange sich diese auf dem Boden der freiheitlich-demokratischen Grundordnung bewegen und dem Grundsatz der Friedlichkeit folgen.
Versammlungsbehörde und Polizei sind zur strikten Neutralität verpflichtet und haben das Recht auf Versammlungsfreiheit für alle, die sich auf Artikel 8 des Grundgesetzes berufen, zu gewährleisten.Ergänzung: Bereits am Freitag-Abend fand eine Gegendemonstration, beginnend am Margaretenplatz, statt.
Aus der Erfahrung der vergangenen Proteste rund um AfD-Veranstaltungen sollten weitere spontane Aktionen in Erwägung und damit verbunden entsprechende Einschränkungen im öffentlichen Leben gezogen werden.