Landesvorgaben erzwingen Schließung der Rostocker Weihnachtsmärkte
Aufgrund der Landesvorgaben zur Corona-Entwicklung müssen die Rostocker Weihnachtsmärkte zum Donnerstag, dem 9. Dezember 2021, schließen. Die aktuellen Regelungen zum Infektionsschutz in Mecklenburg-Vorpommern erzwingen das Aus für die vorweihnachtlichen Märkte, die ab 22. November 2021 unter strengen Hygienevorgaben eröffnet worden waren.
Eine vertrauensvolle Kooperation der Händlerinnen und Händler sowie ein mehrheitlich vernünftiges Verhalten der Besucherinnen und Besucher hatte das Marktreiben gekennzeichnet, sodass aus Sicht der Hanse- und Universitätsstadt die Schließung bedauert wird.
Der Aufenthalt unter freiem Himmel bei kontrollierten Hygienebedingungen waren die Rahmenbedingungen. Eine 2G- und 2G-Plus-Plus-Plus-Regel (Geimpfte oder Genesene mit tagesaktuellem Negativtest plus Maskenpflicht und strenger Kontrollen durch Ordnungskräfte) hatte die Besucherzahlen stark reduziert. Bei der jetzt geplanten Schließung ist ein Rückzug von Begegnungen in unkontrollierbare private Bereiche zu befürchten.
Das Land hat heute auf die auch für die Hanse- und Universitätsstadt Rostock drohende Überlastung des Gesundheitssystems hingewiesen. Aufgrund der aktuellen Infektionszahlen steht zu befürchten, dass die Anzahl der klinischen Fälle weiter wachsen wird. Daher hat die Landesregierung nun die Schließung der Weihnachtsmärkte und strenge Kontaktbeschränkungen für Ungeimpfte ausdrücklich angewiesen. Eine entsprechende Allgemeinverfügung wird jetzt erarbeitet und soll morgen, am Mittwoch, dem 8. Dezember 2021, veröffentlicht werden.
Jetzt impfen lassen
Terminbuchungen auch online wieder möglich
Die Wartezeiten für Impfungen gegen COVID-19 in den beiden Impfstützpunkten in Lütten Klein und in der Innenstadt sind in den vergangenen Tagen deutlich zurückgegangen. Darauf weist der Impfstützpunkt hin. Zu Beginn der Impfzeiten ohne Terminvereinbarung beträgt die Wartezeit derzeit zwar noch bis zu 60 Minuten, nimmt dann aber deutlich ab.
Seit Start des Rostocker Impfzentrums wurden insgesamt 176.761 Impfungen gegen COVID-19 ermöglicht, davon bereits 8.396 Auffrischungen (Zweit- bzw. Drittimpfungen). Allein in der vergangenen Woche wurden von den stationären und mobilen Impfteams 5.160 Impfungen durchgeführt, darunter auch 716 Erstimpfungen.
Impfangebote ohne Terminvereinbarung gibt es im Impfstützpunkt Lütten Klein im EKZ Warnowpark (1. Obergeschoss). Die Impfungen sind möglich:
- Montag, 6. Dezember 2021, 10 - 18 Uhr
- Dienstag, 7. Dezember 2021, 8 - 16 Uhr
- Mittwoch, 8. Dezember 2021, 10 - 18 Uhr
- Donnerstag, 9. Dezember 2021, 8 - 16 Uhr
- Freitag, 10. Dezember 2021, 10 - 20 Uhr
Im Impfstützpunkt in der Universitäts-Bibliothek (Stadtmitte, Container Schwaansche Straße 3a) sind Impfungen ohne vorherige Terminvereinbarung möglich:
- Montag, 6. Dezember 2021, 15 - 20 Uhr
- Mittwoch, 8. Dezember 2021, 15 - 20 Uhr
- Freitag, 10. Dezember 2021, 15 - 20 Uhr
Vor der Impfung wird empfohlen, das Aufklärungsmerkblatt sowie den Anamnese- und Einwilligungsbogen vorab im Internet unter der Adresse rki.de/covid-19-impfen herunterzuladen (in vielen Sprachen vorhanden) und im Vorfeld zu lesen, auszufüllen und unterschrieben mitzubringen.
Für Impfungen gegen COVID-19 kann auch vorab ein Termin über die zentrale Termin-Hotline des Landes Mecklenburg-Vorpommern unter Tel. 0385 2027-1115 reserviert werden. Seit heute steht auch wieder das zentrale Online-Terminreservierungstool der Landesregierung unter der Internetadresse corona-impftermin-mv.de zur Verfügung. Impfungen mit Termin erfolgen im Impfstützpunkt Rostock im Einkaufszentrum Warnowpark (Lütten Klein, Rigaer Straße 5) im Erdgeschoss.
Derzeit steht der Impfstoff der Firma Moderna zur Verfügung. Das Vakzin der Fa. BioNTech kann ausschließlich nur für Impfungen bei Unter-30-Jährigen und Schwangeren genutzt werden. Impfstoff der Fa. Johnson & Johnson steht derzeit nicht zur Verfügung.
Die Impfangebote richten sich insbesondere an Rostocker_innen.
Voraussetzung für die Impfung ist, dass kein akuter fieberhafter Infekt besteht. Eine nachgewiesene Corona-Infektion (positiver PCR-Befund oder Nachweis von Antikörpern) sollte mindestens vier Wochen zurückliegen. In diesem Fall ist nur eine Impfung zur Erlangung des vollständigen Impfschutzes notwendig. Die entsprechenden Befunde sollten als Nachweis mitgebracht werden.
Impfungen werden ab dem zwölften Lebensjahr durchgeführt, dabei ist bis zum 16. Lebensjahr die Anwesenheit eines Sorgeberechtigten notwendig. Der ab Mitte Dezember für Kinder im Alter zwischen 5 und 11 Jahren angekündigte Impfstoff wird vermutlich vorerst nicht über die Impfstützpunkte zur Verfügung stehen. Hier sollten die Kinderarztpraxen konsultiert werden.
Downloads unter:
rki.de
Online-Terminbuchung unter
corona-impftermin-mv.de
Internetseitenempfehlung:
rostock.de/pandemie
Neue Impfangebote diese Woche
Erste Ansprechpartner für Erst-, Zweit- und Auffrischungsimpfungen gegen COVID-19 sind die Hausarzt- und Kinderarztpraxen sowie Betriebsärztinnen und Betriebsärzte.
Die Stadtverwaltung erweitert auch in der kommenden Woche ihre Impfangebote: Im Warnowpark in Lütten Klein steht nun ein weiterer Shop zur Verfügung. Und in Kooperation mit der Universität Rostock wird auch im Stadtzentrum ein Impfstützpunkt eröffnet.
Impfstützpunkt Lütten Klein
im Einkaufszentrum Warnowpark, Rigaer Straße 5, 18107 Rostock-Lütten Klein
Ohne Terminvereinbarung (1. Obergeschoss)
- Montag, 29. November 2021, 10 - 18 Uhr
- Dienstag, 30. November 2021, 8 - 16 Uhr
- Mittwoch, 1. Dezember 2021, 10 - 18 Uhr
- Donnerstag, 2. Dezember 2021, 8 - 16 Uhr
- Freitag, 3. Dezember 2021, 10 - 20 Uhr
Mit vorheriger Terminvereinbarung (NEU: im Erdgeschoss) über die zentrale Landes-Hotline unter Tel. 0385 2027-1115
- Dienstag, 30. November 2021, 8 - 16 Uhr
- Donnerstag, 2. Dezember 2021, 8 - 16 Uhr
Impfstützpunkt Stadtmitte
in der Universitäts-Bibliothek (Container), Schwaansche Straße 3a, 18055 Rostock-Stadtmitte
Ohne Terminvereinbarung
- Montag, 29. November 2021, 15 - 20 Uhr
- Mittwoch, 1. Dezember 2021, 15 - 20 Uhr
- Freitag, 3. Dezember 2021, 15 - 20 Uhr
In der Woche steht der Impfstoff der Firma Moderna zur Verfügung. Das Vakzin der Fa. BioNTech kann ausschließlich nur für Impfungen bei Unter-30-Jährigen und Schwangeren genutzt werden. Impfstoff der Fa. Johnson & Johnson steht in der kommenden Woche nicht zur Verfügung.
Internetempfehlung: rostock.de/pandemie
MV: Corona-Ampel ab Donnerstag landesweit auf "orange"
Ab Donnerstag, 25. November 2021, gelten in Mecklenburg-Vorpommern landesweit die Corona-Schutzmaßnahmen der Stufe "orange". Danach gilt auch in Rostock im Innenbereich der Gastronomie, bei Messen, Kultur- und Freizeiteinrichtungen sowie im Erwachsenensport die 2G+-Regel.
Damit ist der Zutritt bzw. das Nutzen der Angebote nur für geimpfte oder genesene Personen möglich, die zusätzlich ein tagesaktuelles negatives Testergebnis vorlegen müssen.
Die 2 G+-Regel gilt auch für Hotels, Pensionen, Ferienwohnungen und in anderen touristischen Betrieben sowie bei körpernahen Dienstleistungen. Ausgenommen von dieser Pflicht sind der Friseurbesuch (3G, also geimpft, genesen und/oder getestet) und medizinisch oder pflegerisch notwendige Maßnahmen.
Veranstaltungen im Innen- und Außenbereich sind nur bei eingeschränkter Besucherzahl und unter Beachtung der 2G+-Regel möglich. Der Betrieb und der Besuch von Clubs, Discotheken sowie von Tanzveranstaltungen sind untersagt.
Für Weihnachtsmärkte in den Außenbereichen gilt eine Maskenpflicht und die 2G-Regel ohne zusätzlichen Test. Der Zutritt und die Nutzung der Angebote sind also nur für geimpfte oder genesene Personen möglich. In den Innenbereichen der Weihnachtsmärkte gilt die 2G+-Regel. Ausnahmen gelten u.a. für Kinder, Schwangere oder Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können. Schülerinnen und Schüler aus Mecklenburg-Vorpommern, die den regelmäßigen Schultestes unterliegen, müssen einen Schülerinnen- oder Schülernachweis (Schülerausweis, Schülerticket oder Schulbescheinigung) vorweisen.
Alle Informationen unter:
mv-corona.de
Sonderimpftermin am Donnerstag in der Stadtbibliothek
Einen Sonderimpftermin gegen COVID-19 bietet der Rostocker Impfstützpunkt am Donnerstag, dem 18. November 2021, in der Zeit von 10 bis 18 Uhr in der Stadtbibliothek Rostock, Kröpeliner Straße 82, 18055 Rostock, an.
Geimpft wird mit den Impfstoffen der Firmen Johnson & Johnson und BioNTec.
Möglich sind Erst- und Zweitimpfungen sowie Boosterimpfungen für alle Personen ab 18 Jahren gemäß STIKO-Empfehlung sechs Monate nach einer Zweitimpfung.
Des Weiteren können Personen, die eine Impfung mit dem Vakzin der Fa. Johnson & Johnson erhalten haben, sich vier Wochen nach diesem Termin mit BioNTec boostern lassen.
MV: Corona-Ampel ab Mittwoch landesweit auf "rot"
Es gelten landesweit einheitliche Corona-Schutzregelungen für Mecklenburg-Vorpommern. Derzeit gilt landesweit mindestens die Stufe "orange". Ab Mittwoch, dem 1. Dezember 2021, gilt dann landesweit und damit auch in der Hanse- und Universitätsstadt Rostock die Stufe "rot".
Ab der Stufe "rot" treten zusätzlich den in Stufe "orange" geltenden Regeln weitere Schutzmaßnahmen in Kraft:
Kontaktbeschränkungen:
Private Treffen sind dann nur noch mit maximal 5 Personen aus bis zu 2 Haushalten in Innenbereichen bzw. 10 Personen unabhängig von der Anzahl der Haushalte in Außenbereichen möglich. Geimpfte und Genesene werden nicht mitgerechnet. Gleiches gilt für Kinder unter 14 Jahren.
Einschränkungen im Einzelhandel:
In Teilen des Einzelhandels gilt dann die 2G-Regel. Das bedeutet: Nur noch Geimpfte und Genesene dürfen dort einkaufen. Ausgenommen sind der Einzelhandel mit dem überwiegenden Sortiment für Lebensmittel, Bücher oder Zeitungen, Weihnachtsbäume, Blumenläden, Bau- oder Gartenbaumärkte, Wochenmärkte für Lebensmittel, Direktvermarkter von Lebensmitteln, Abhol- oder Lieferdienste, Getränkemärkte, Reformhäuser, Babyfachmärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Optiker, Hörgeräteakustiker, Tankstellen, Tierbedarfsmärkte, Futtermittelmärkte sowie der Großhandel.
Bei Veranstaltungen im Innenbereich
gilt weiterhin die 2G-Plus-Regel. Allerdings dürfen bei Stufe "rot" maximal 30 Prozent der Sitzplätze und insgesamt maximal 1.250 Plätze vergeben werden.
Die 2G-Plus-Regel gilt auch bei privaten Feiern und Zusammenkünften in der Gastronomie oder an Orten außerhalb der eigenen Häuslichkeit. Die Zahl der Teilnehmerinnen und Teilnehmer ist hier auf 30 begrenzt.
Auch bei Sportveranstaltungen und anderen Veranstaltungen
gilt die 2G-Plus-Regel. Auch dort dürfen maximal 30 Prozent der Plätze belegt werden. Die Obergrenze beträgt hier 7.250 Zuschauerinnen und Zuschauer.
Ebenso gilt auf Weihnachtsmärkten
und ähnlichen Märkten bei Stufe "rot" die 2G-Plus-Regel. Besucherinnen und Besucher müssen neben ihrer Impf- oder Genesenenbescheinigung auch einen tagesaktuellen Test vorlegen.
Außerdem gibt es ab Stufe rot auch Einschränkungen im Kinder- und Jugendsport, in Jugendkunst- und Jugendmusikschulen. Dann gilt auch dort die 2G-Regel.
(Änderungen vorbehalten!)
Ausführliche Informationen:
- mv-corona.de
- regierung-mv.de/corona/corona-aktuell/
Montag freie Impftermine für Über-60-Jährige
Für Über-60-Jährige, die bisher noch keine Corona-Schutzimpfung und innerhalb der letzten 14 Tage keine andere Impfung erhalten haben, stehen am Montag, dem 14. Juni 2021, noch einige freie Impftermine zur Verfügung. Die Impfungen erfolgen ausschließlich mit dem Vakzin der Fa. AstraZeneca und werden im Impfzentrum in der HanseMesse Rostock durchgeführt.
Eine Impfung ohne vorher bestätigte Terminbuchung ist leider nicht möglich. Termine für dieses Sonderkontingent können nur über die Online-Terminvergabe der Rostocker Stadtverwaltung unter der Internetadresse https://rathaus.rostock.de/Impfzentrum/ gebucht werden. Die Terminanfrage muss dann über einen per E-Mail zugesandten Bestätigungslink verifiziert werden. Die Vergabe des Impftermins erfolgt unmittelbar im Anschluss per E-Mail, die auch das Aufklärungsmerkblatt, den Anamnesebogen und die Einwilligungserklärung enthält. Wer diese Dokumente bereits ausgefüllt zur Impfung mitbringt, spart Zeit im Impfzentrum.
Die Zweitimpfung mit AstraZeneca erfolgt nach neun Wochen. Nach weiteren zwei Wochen gilt die geimpfte Person als vollständig geimpft.
Falls ein Termin nicht wahrgenommen werden kann, sollte dieser bitte per E-Mail storniert werden, um anderen einen Impftermin zu ermöglichen.
Internetempfehlungen:
Terminbuchung
rathaus.rostock.de/Impfzentrum
Aufklärungsmerkblatt: Schutzimpfung gegen COVID-19 – mit Vektor-Impfstoffen (rki.de)
rki.de/DE/Content/Infekt/Impfen/Materialien/Downloads-COVID-19-Vektorimpfstoff/Aufklaerungsbogen-de.pdf?__blob=publicationFile
Rostocker Schulen ab Montag im Distanzunterricht
Notbetreuung in den Klassenstufen 1 bis 6 und Abschlussprüfungen werden ermöglicht
Der Unterricht an den allgemeinbildenden Schulen in der Hanse- und Universitätsstadt Rostock erfolgt ab Montag, dem 19. April 2021, ausschließlich in Form des Distanzunterrichtes. Das hat Oberbürgermeister Claus Ruhe Madsen in Abstimmung mit den Senatoren und auf der Basis des Infektionsschutzgesetzes und der Schul-Corona-Verordnung des Landes Mecklenburg-Vorpommern festgelegt. Dazu sind die Schulen zu schließen. Für Schüler*innen der Klassenstufen 1 bis 6 wird eine Notbetreuung gewährleistet. Abschlussprüfungen werden ermöglicht. Details werden in den kommenden Tagen im Rahmen der noch folgenden Abstimmungen mit der Landesregierung geklärt. Die Hanse- und Universitätsstadt Rostock erwartet, dass die Landesregierung im Rahmen des Distanzunterrichtes ein vollwertiges digitales Angebot ermöglicht.
Die Entscheidung ist notwendig geworden, nachdem auch in Rostock in den vergangenen Tagen die Infektionszahlen rasant zugenommen haben und das Infektionsgeschehen insbesondere Kindertagesstätten und Schulen betrifft. Die Sieben-Tages-Melderate pro 100.000 Einwohner*innen für Rostock liegt aktuell bei 129,5.
Informationen:
rostock.de/pandemie
Weitere AstraZeneca-Impftermine für Über-60-Jährige in dieser Woche
Zusätzliches Online-Buchungstool unter www.mvticket.de/impfen
Für über 60-jährige Rostocker*innen, die bisher noch keine Corona-Schutzimpfung erhalten haben, stehen auch in dieser Woche über 4.000 zusätzliche Impftermine zur Verfügung. Die Impfungen erfolgen ausschließlich mit dem Vakzin der Fa. AstraZeneca und werden im Impfzentrum in der HanseMesse Rostock durchgeführt.
Eine Impfung ohne vorher bestätigte Terminbuchung ist leider nicht möglich. Termine können jedoch nicht nur über die zentrale Impfhotline des Landes unter Tel. (0385) 20271284 gebucht werden. Wer über einen Internetzugang verfügt, kann sich ab sofort online einen Termin aussuchen. In Kooperation mit mvticket.de wurde kurzfristig eine Internet-Buchungsplattform eingerichtet. Unter der Internetadresse mvticket.de/impfen stehen heute (13. April), am Donnerstag und am Freitag (15. und 16. April 2021) Impftermine zur Auswahl. Nach Auswahl eines passenden Termins erfolgt die Registrierung. Dabei müssen Vor- und Nachname, die Wohnanschrift, eine E-Mail-Adresse, eine Telefonnummer und ein frei wählbares Passwort angegeben werden. Die Bestätigung des Impftermins erfolgt unmittelbar im Anschluss per E-Mail.
Je Registrierung kann die Impfung nur für eine Person angemeldet werden. Die 1. und 2. Impfung werden als in einem Termin-Bündel angeboten. Die bei AstraZeneca erforderliche zweite Impfung erfolgt genau zwölf Wochen nach dem ersten Impftermin und findet zur gleichen Uhrzeit statt. Über das Portal können auch das Aufklärungsmerkblatt, der Anamnese-Bogen und die Einwilligungserklärung heruntergeladen werden. Wer diese Dokumente bereits ausgefüllt zur Impfung mitbringt, spart Zeit im Impfzentrum.
Linktipp:
mvticket.de/impfen
Informationen:
rostock.de/pandemie
Testpflicht gilt ab 10. April auch in Rostock
Auch in der Hanse- und Universitätsstadt Rostock gilt ab Sonnabend, den 10.
April 2021, die Pflicht, vor der Nutzung zahlreicher Einkaufs- und
Dienstleistungsangebote eine Bescheinigung über ein tagesaktuelles
negatives Schnelltest-Ergebnis vorzulegen. Das schreibt die
Corona-Landesverordnung Mecklenburg-Vorpommern in ihrer aktuellen
Fassung vor.
Zu den Dienstleistungsangeboten zählen Betriebe des Heilmittelbereiches
und Dienstleistungsbetriebe im Bereich der Körperpflege wie Friseure,
Kosmetikstudios, Massagepraxen, Nagelstudios, Sonnenstudios,
Tattoo-Studios und ähnlichen Betriebe, bei denen eine körperliche Nähe
unabdingbar ist. Auch für den Besuch von kulturellen Ausstellungen,
Museen und Gedenkstätten sowie ähnlichen Einrichtungen, für Fahrschulen,
Flugschulen sowie Technischen Prüfstellen für Fahrzeugprüfungen, im
Bereich des Fahrerlaubniswesens sowie bei nach der Verordnung zulässigen
Beherbergungen besteht nun eine Testpflicht.
Im Bereich von Veranstaltungen gilt die Testpflicht für unaufschiebbare
gesetzlich oder satzungsmäßig erforderliche Veranstaltungen und
Versammlungen von Vereinen, Verbänden und Parteien sowie der
Gemeinschaften von Wohnungseigentümern im Sinne des
Wohnungseigentumsgesetzes sowie für unaufschiebbare
Betriebsversammlungen und Tarifverhandlungen, aber auch für
Veranstaltungen, die der beruflichen Orientierung dienen.
Von der Testpflicht ausgenommen sind der Einzelhandel mit dem
überwiegenden Sortiment für Lebensmittel, Wochenmärkte,
Direktvermarkter von Lebensmitteln, Abhol- und Lieferdienste,
Getränkemärkte, Reformhäuser, Babyfachmärkte, Apotheken,
Sanitätshäuser, Drogerien, Optiker, Hörgeräteakustiker,
Tankstellen, Zeitungsverkauf, Tierbedarfsmärkte, Futtermittelmärkte,
Blumenläden, Großhandel, Gartenbaucenter, Baumärkte sowie
Buchhandlungen.
In der Hanse- und Universitätsstadt Rostock besteht mittlerweile ein
dichtes Netz an Testmöglichkeiten. Dazu zählen neben zahlreichen
Apotheken, Arztpraxen und der Fa. Centogene auch die von der
Stadtverwaltung beauftragte Bürgerschnelltest Rostock GbR mit aktuell
sechs Testzentren.
Alle Informationen unter
rostock.de/pandemie
Testzentren der Bürgertest Rostock GbR
buergertest-rostock.de
Regelung zur Nutzung einer Mund-Nasen-Bedeckung in Teilen der Innenstadt und von Warnemünde aktualisiert
Die seit 11. Dezember 2020 geltende Pflicht zur Nutzung einer Mund-Nasen-Bedeckung in Teilen der Innenstadt und von Warnemünde wurde jetzt aktualisiert. Das regelt eine Allgemeinverfügung vom 29. Januar 2021. Damit wurde die Pflicht mit heutigem Datum auf die Bereiche Neuer Markt, Haltestellen Steintor/IHK und Doberaner Platz ausgeweitet.
Mit der Allgemeinverfügung werden die aktuell geltenden landesweit gültigen Regelungen umgesetzt. Die Hanse- und Universitätsstadt Rostock ist verpflichtet, Schutzmaßnahmen zur Begrenzung der Neuinfektionen mit SARS- CoV-2 aufgrund der landesweiten Erreichung des Wertes von 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnerinnen und Einwohnern binnen sieben Tagen entsprechend zu definieren („Stufe Rot“).
Die Verpflichtung gilt damit jetzt für folgende Straßen und Plätze:
- Stadtmitte
- Gehweg Lange Straße ab Kreuzung Kuhstraße bis Faule Grube in west-östlicher Fahrtrichtung
- Kuhstraße
- Pädagogienstraße
- Breite Straße
- Eselföterstraße
- Faule Grube
- Kröpeliner Straße abKröpeliner Tor bis einschließlich Neuer Markt
- Universitätsplatz
- Rungestraße ab Kreuzung Kröpeliner Straße bis Kreuzung Rostocker Heide
- auf den Haltestellen Steintor/IHK und deren Umgebung im Umkreis von jeweils drei Metern
- Kröpeliner-Tor-Vorstadt
- Doberaner Platz, begrenzt durch die Doberaner Straße und die Wismarsche Straße
- Warnemünde
- Am Bahnhof ab Kreuzung B103 über Bahnhofsbrücke bis Beginn der Kirchenstraße
- Am Strom (oberer und unterer Verlauf) ab Kreuzung Kirchenstraße/Bahnhofsbrücke bis Beginn der Westmole
Die Anordnung gilt nicht für Kinder bis zum Schuleintritt und Menschen, die aufgrund einer medizinischen oder psychischen Beeinträchtigung oder einer Behinderung keine Mund-Nase-Bedeckung tragen können und dies durch eine ärztliche Bescheinigung nachweisen können. Das Abnehmen der Mund-Nase-Bedeckung ist unter Einhaltung des Mindestabstandes von 1,5 Meter zulässig, solange es zur Kommunikation mit Menschen mit Hörbehinderungen, die auf das Lippenlesen angewiesen sind, erforderlich ist.
Auch der Ausschank von alkoholhaltigen Getränken bleibt im gesamten Stadtgebiet untersagt.
Neue Corona-Maßnahmen in Rostock im Dezember
Schärfere Schutzmaßnahmen ab Freitag auch in Rostock mit weitergehenden Kontaktbeschränkungen, Mund-Nase-Bedeckung auch im Freien, kein Alkoholausschank und neue Besuchsregelungen
Auch in der Hanse- und Universitätsstadt Rostock gelten ab Freitag, den 11. Dezember 2020 schärfere Hygieneschutzmaßnahmen. Damit wird die fachaufsichtliche Weisung der Landesregierung umgesetzt, die für das Erreichen des Rot-Wertes auf der landesweiten Corona-Ampel auch Maßnahmen für Landkreise und kreisfreie Städte vorsieht, die unter dem jeweiligen Schwellenwert liegen.
„SARS-CoV-2 und COVID-19 waren zunächst in den östlichen Bundesländern nur in geringer Zahl festgestellt worden. Doch in den vergangenen Tagen hat die zweite Welle auch Sachsen und Brandenburg überrollt. Sie schwappt nun in Richtung Ostseeküste. Unser Land Mecklenburg-Vorpommern befindet sich insgesamt bereits im roten Bereich der Corona-Ampel. Und so besteht auch für Rostock die Verpflichtung durch die Landesregierung, schärfere Maßnahmen umzusetzen“, erläutert Oberbürgermeister Claus Ruhe Madsen.
„Seit April haben wir uns in Rostock immer in einem sehr sichern Umfeld bewegen können. Und noch immer ist die Corona-Lage in Rostock relativ entspannt. Aber das kann sich leider täglich ändern. Die neuen Maßnahmen sollen uns schützen. wenn wir alle gemeinsam wie bisher aufeinander aufpassen, können wir auch die Herausforderungen dieser Welle meistern“, so der Oberbürgermeister.
Auch für Rostock werden die Kontaktbeschränkungen für private Zusammenkünfte in der Öffentlichkeit und in geschlossenen Räumen noch einmal angepasst. Nur noch ein Teilnehmerkreis von Angehörigen des eigenen und eines weiteren Hausstandes ist zulässig und auf insgesamt maximal fünf Personen beschränkt. Dazugehörige Kinder bis 14 Jahre
werden nicht mitgerechnet.
In der Zeit von 10 Uhr bis 19 Uhr -außer an Sonn- und Feiertagen- wird in den nachfolgend aufgeführten Ortsteilen für die dort näher bezeichneten Straßen, Wege und Plätze das Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung auch unter freiem Himmel angeordnet:
Stadtmitte:
- Gehweg Lange Straße ab Kreuzung Kuhstraße bis Faule Grube in Ost-West-Richtung
- Kuhstraße
- Pädagogienstraße
- Breite Straße
- Eselföterstraße
- Faule Grube
- Kröpeliner Straße ab Kröpeliner Tor bis Neuer Markt
- Universitätsplatz
- Rungestraße ab Kreuzung Kröpeliner Straße bis Kreuzung Rostocker Heide
Warnemünde:
- Am Bahnhof ab Kreuzung B103 über Bahnhofsbrücke bis Beginn der Kirchenstraße
- Am Strom (oberer und unterer Verlauf) ab Kreuzung Kirchenstraße/Bahnhofsbrücke bis Beginn der Westmole
Davon nicht betroffen sind Kinder bis zum Schuleintritt und Menschen, die aufgrund einer medizinischen oder psychischen Beeinträchtigung oder einer Behinderung keine Mund-Nase-Bedeckung tragen können und dies durch eine ärztliche Bescheinigung nachweisen können. Das Abnehmen der Mund-Nase-Bedeckung ist unter Einhaltung des Mindestabstandes von 1,5 Meter zulässig, solange es zur Kommunikation mit Menschen mit Hörbehinderungen, die auf das Lippenlesen angewiesen sind, erforderlich ist.
Der Ausschank von alkoholischen und alkoholhaltigen Getränken ist im gesamten Stadtgebiet untersagt. Darüber hinaus ist der Alkoholkonsum auf den Straßen, Flächen und Plätzen, auf denen auch im Freien das Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung angeordnet ist, generell verboten.
In Einrichtungen und Diensten der Pflege und Angeboten der Eingliederungshilfe darf höchstens eine Besucherin oder ein Besucher je Bewohnendem, der nicht dauerhaft festzulegen ist, die Pflegeeinrichtung bzw. die besondere Wohnform betreten. Durch die Teststrategie der Einrichtung muss zusätzlich sichergestellt werden, dass Beschäftigte, Besuchende und Bewohnende engmaschig getestet werden, um unerkannte Infektionen frühzeitig zu erkennen und die Verbreitung zu vermeiden.
Auch für den kommenden Adventssonnabend werden viele Menschen in der Innenstadt erwartet. Insbesondere die Einkaufszentren, Passagen und Kaufhäuser sind aufgefordert, ihr Einlassmanagement strikt zu organisieren und so zu gewährleisten, dass nicht mehr als die maximal ulässige Anzahl von Menschen sich gleichzeitig in den Einrichtungen aufhält. Kommunaler Ordnungsdienst und Polizei setzen einen Schwerpunkt darauf, die Einhaltung dieser Regeln zu kontrollieren.
Notbetrieb in der Kfz-Zulassungsstelle
Krankheitsbedingt muss die Kfz-Zulassungsstelle der Hanse- und Universitätsstadt Rostock zeitweise in einen „Notbetrieb“ übergehen.
Darüber informiert das Stadtamt.
Derzeit sind fünf MitarbeiterInnen mit dem SARS-CoV-2-Virus infiziert, weitere KollegInnen befinden sich in Quarantäne.
Daher ist leider nur die eingeschränkte Abarbeitung bereits vereinbarter Termine möglich.
Zusätzliche Anliegen ohne bestätigten Termin können aktuell leider nicht bearbeitet werden.
Das Stadtamt bittet zudem dringend darum, alle nicht unbedingt notwendigen Termine abzusagen.
Der zuständige Senator Dr. Chris Müller-von Wrycz Rekowski unterstreicht: „Leider war es ja nur eine Frage der Zeit, dass wir auch als Verwaltung direkt von der Pandemie in Mitleidenschaft gezogen werden.
Das ist natürlich sehr ärgerlich.
Und ich wünsche allen Erkrankten schnelle Genesung.
Wir werden nach Kräften versuchen, dringend notwendige Dienstleistungen auch weiterhin zu ermöglichen.
Mein ganz besonderer Dank gilt allen KollegInnen, die derzeit diese Last schultern, aber auch unseren KundInnen für das Verständnis.“
Sprechzeiten in allen Ortsämtern ab 9. November nur nach vorheriger Terminbuchung
Nach der erfolgreichen Software-Umstellung können jetzt alle fünf Ortsämter der Hanse- und Universitätsstadt Rostock seit wieder Sprechzeiten anbieten. Darüber informiert das Stadtamt.
Aufgrund der weiter geltenden Hygiene- und Abstandsregeln werden ab Montag, den 09.11.2020, die Vorsprachen in allen Standorten ausschließlich nach vorheriger Online-Terminbuchung möglich sein. Das dient vor allem zur gezielten Steuerung des Publikumsverkehrs in den Dienstgebäuden.
Online-Terminbuchungen sind möglich unter der Internetadresse
rostock.de/stadtamt
oder unter dem Direktlink
rostock.de/onlinetermin
Mehrere Ämter der Stadtverwaltung bieten wieder Sprechzeiten an
Ab Dienstag, den 07. Juli 2020, bieten mehrere Ämter der Stadtverwaltung wieder Sprechzeiten an.
Zunächst dienstags in der Zeit von 09.00 bis 12.00 und von 13.30 bis 18.00 Uhr sind Sprechzeiten in folgenden Ämtern möglich:
- Bauamt
- Tiefbauamt (Sondernutzung)
- Amt für Umwelt- und Klimaschutz
- Kataster-, Vermessungs- und Liegenschaftsamt
- Amt für Stadtgrün, Naturschutz und Landschaftspflege
- Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung und Wirtschaft
In den jeweiligen Verwaltungsgebäuden wird der Einlass über den Wachdienst oder ein Info-Leitsystem zu den Wartebereichen erfolgen, unter Umständen kann es zu Wartezeiten kommen. Die Gebäude sind mit Mund- und Nasenschutz und ausschließlich über den Haupteingang zu betreten.
Ungeachtet dessen wird darum gebeten, weiterhin vorrangig Termine vorab zu vereinbaren oder die Anliegen telefonisch, per E-Mail oder auf dem Postweg zu übermitteln.
Von der persönlichen Übergabe von Postsendungen sollte abgesehen werden. Am Rathaus und am Haus des Bauens und der Umwelt befinden sich Postkästen für Briefsendungen.
Die Friedhofsverwaltungen am Westfriedhof und am Neuen Friedhof sind telefonisch erreichbar. Vor-Ort-Termine sind dort ausschließlich nach vorheriger telefonischer Vereinbarung möglich.
Zwei weitere positive SARS-Cov-2-Befunde
Hundertwasser-Gesamtschule muss vorübergehend geschlossen werden
90 Schüler und Lehrer zuvor in Quarantäne
Zwei weitere Lehrkräfte der Hundertwasser-Gesamtschule in Rostock-Lichtenhagen wurden heute positiv auf den SARS-Cov-2-Virus getestet. Darüber informiert der Senatsbereich Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule. „Diese Ergebnisse machen leider ein konsequentes Handeln erforderlich, um die Ausbreitung des Virus zu verhindern“, unterstreicht Senator Steffen Bockhahn.
Ab sofort muss die Schule komplett geschlossen bleiben. Der Unterricht fällt für die insgesamt etwa 780 Schülerinnen und Schüler sowie etwa 70 Lehrkräfte ab Donnerstag, den 17. September 2020, zunächst aus. „Dies ist eine vorbeugende Maßnahme, die die aktuell geltende Landesverordnung konsequent umsetzt“, so Senator Steffen Bockhahn. „An anderen Schulen waren zunächst kleinere Maßnahmen möglich, die vollständige Schließung des Schulbetriebes an der Hundertwasser-Gesamtschule ist jetzt jedoch leider nicht zu vermeiden.“
Das Gesundheitsamt wird morgen (Donnerstag, den 17. September 2020) die betroffenen Familien anrufen, weitere Informationen übermitteln und Beratungen ermöglichen. „Bitte halten Sie sich zunächst auch innerhalb der Familien so weit wie möglich an die Hygiene- und Abstandsregeln, um ein Infektionsrisiko zu minimieren“, so der Appell aus dem Gesundheitsamt an die Eltern, Schülerinnen und Schüler.
Vier Rostocker SchülerInnen mit SARS-CoV-2 infiziert
Vier SchülerInnen einer Rostocker Familie haben sich nach einem Auslandsaufenthalt mit SARS-CoV-2 infiziert. Darüber informiert das Gesundheitsamt der Hanse- und Universitätsstadt Rostock. Die Tests bei der Einreise nach Deutschland lieferten zunächst negative Befunde. Wegen der Infektion eines erwachsenen Familienmitglieds wurden jedoch weitere Tests in der Familie veranlasst, deren Ergebnisse nun vorliegen. Für die SchülerInnen sowie ihre Familien wurde eine zweiwöchige Quarantäne angeordnet.
Für SchülerInnen einer 7. und einer 9. Klasse sowie Teile einer weiteren 9. Klasse sowie PädagogInnen der Rostocker Borwinschule wurde eine 14-tägige Quarantäne angeordnet. Insgesamt sind 67 Personen betroffen. Die Eltern bzw. sonstigen Erziehungsberechtigten sowie die PädagogInnen werden informiert und vom Gesundheitsamt während der Zeit der Quarantäne betreut. Für den kommenden Donnerstag sind Tests vorgesehen, um Erkenntnisse über mögliche Ansteckungen zu liefern.
„Nach derzeitigen wissenschaftlichen Erkenntnissen ist es höchst unwahrscheinlich, dass sich die Infektion am Donnerstag und Freitag ausgebreitet hat, da die SchülerInnen symptomfrei sind“, so Steffen Bockhahn, Senator für Jugend und Soziales, Gesundheit und Schule und 2. Stellvertreter des Oberbürgermeisters. „Um das Risiko weitgehend einzugrenzen, reagiert das Gesundheitsamt reagiert hier höchst vorsichtig, aber nicht mit Panik.“
Die Borwinschule hat bereits mit Schulbeginn Anfang dieser Woche einen umfassenden Hygieneplan aufgestellt. Danach wurden u.a. Schulanfangszeiten verschoben und für die einzelnen Klassen und Klassenstufen unterschiedliche Wege und Aufenthaltsbereiche in den Schulgebäuden und im Freien definiert. Daher sind Quarantänemaßnahmen für die gesamte Schule nicht erforderlich.
Wegen schulorganisatorischer Maßnahmen beginnt der Unterricht für alle SchülerInnen der Rostocker Borwinschule morgen, am Montag, 10. August 2020, erst mit dem zweiten Block, also zur dritten Stunde. Die im Hygieneplan festgeschriebenen Maßnahmen, insbesondere die Nutzung einer Mund-Nasen-Bedeckung und der Aufenthalt in den jeweils zugewiesenen Bereichen der Schule und auf dem Schulgelände, sind unbedingt einzuhalten.
Maßnahmen an einer weiteren Schule sind nicht erforderlich, so das Gesundheitsamt.
Abweichende Sitzungsorte der Ortsbeiräte
Anmeldungen erforderlich
Sitzungen der Ortsbeiräte werden vorübergehend an abweichenden Orten stattfinden, um die Abstandsregeln einhalten zu können. Darüber informiert das Stadtamt. Bis auf weiteres werden die Daten zu den Sitzungsterminen der Ortsbeiräte als Aushang in den Ortsämtern und nach Möglichkeit in der Tagespresse veröffentlicht. Anmeldungen zur Teilnahme können bis zum Tag der jeweiligen Sitzung, 12.00 Uhr, in den zuständigen Ortsämtern telefonisch oder per E-Mail erfolgen.
Es wird um Verständnis dafür gebeten, dass aufgrund der aktuellen Umstände für Gäste (auch sachkundige Einwohnerinnen und Einwohner) sowie Vertreterinnen und Vertreter der Medien nur eine begrenzte Anzahl an Plätzen zur Verfügung steht. Die Vergabe der Plätze erfolgt in der Reihenfolge der Eingänge der Anmeldungen.
Gemäß § 7 Absatz 1 in Verbindung mit § 8 Absatz 3 der Verordnung der Landesregierung MV zum Übergang nach den Corona-Schutz-Maßnahmen (Corona-Übergangs-LVO MV) werden die anwesenden Personen in einer Anwesenheitsliste mit Vor- und Familienname sowie vollständiger Anschrift und Telefonnummer erfasst.
Die Anwesenheitsliste wird gemäß vorgenannter Verordnung für die Dauer von vier Wochen nach Ende der Sitzung aufbewahrt und ist der zuständigen Gesundheitsbehörde im Sinne des § 2 Absatz 1 Infektionsschutzausführungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern auf Verlangen vollständig herauszugeben.
Weiterhin wird für die Durchführung der Sitzung dringend auf die Einhaltung der Regelungen des § 7 Absatz 1 der Corona-Übergangs-LVO MV hinsichtlich der gestiegenen hygienischen Anforderungen sowie des Einhaltens des Mindestabstands von 1,5 Metern zwischen Personen verwiesen. Gemäß § 1 Abs. 1 der Verordnung wird das Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung empfohlen.
Lockerungen der Maßnahmen und weiterhin bestehende Verbote
Veranstaltungen in größerem Umfang sind auch Anfang Mai weiterhin nicht möglich,
somit wird ´in diesen Jahr kein Mollilauf zwischen Heiligendamm und Bad Daberan stattfinden.
Dies betrifft auch das traditionelle gewerkschaftlich organisierte Familienfest auf dem Rostocker Kastanienplatz.
Auch der Bikergottesdienst, welcher meist am Muttertag stattfindet, ist dieses Jahr abgesagt.
Weitere Veranstaltungshinweise/-Absagen demnächst.
Polarium öffnet wieder
Rostocker Zoo kehrt langsam zum Normalbetrieb zurück Ausnahmeregelungen fürs Darwineum, reguläre Zoopreise ab Freitag
Aufgrund der umfangreichen Sicherheitsmaßnahmen öffnen die Tierhäuser im Zoo einen Tag später als zugelassen. Ab Freitag, dem 8. Mai, können die Tierhäuser von 10.00 bis 18.00 Uhr besucht werden. Im Darwineum öffnet ab Sonnabend, dem 9. Mai nur der Ausstellungsbereich zur Evolutionsgeschichte. Zudem gelten ab Freitag auch wieder die normalen Zoopreise. „Zum Schutz der Menschenaffen und ihrer in diesem Jahr geborenen drei Jungtiere muss die Tropenhalle leider noch geschlossen bleiben“, informierte Zookuratorin Antje Angeli. Das betrifft auch den kleineren Ausstellungsbereich und das Restaurant.
Bis zur Eröffnung der Tierhäuser bereitet sich der Zoo auf die zusätzlich erforderlichen Hygiene- und Schutzmaßnahmen vor. So gelten in allen Innenbereichen Personenbeschränkungen, Abstandsregelungen und Mundschutzpflicht. Außerdem öffnen die Tierhäuser eine Stunde später und schließen auch eine Stunde früher. Sie sind von 10 bis 18 Uhr geöffnet. Während das Polarium vollständig ab Freitag öffnet, bleibt die Tropenhalle mit den Orang-Utans und Gorillas sowie die dortige Gastronomie weiterhin geschlossen, um die Tiere vor einer möglichen Infektion zu schützen. Allerdings können die Tiere und ihr Nachwuchs bei gutem Wetter fast täglich auf der Außenanlage beobachtet werden. Die große Evolutionsausstellung kann wieder ab Sonnabend (9. Mai) besucht werden.
Ab Sonnabend, dem 9. Mai wird wieder eine gastronomische Versorgung im Zoo angeboten. So bieten die Lodge, das Café Käfer und das Kindertraumland sowie die Imbiss-Buden Snacks und Getränke to go an. Bereits ab Freitag gelten die normalen Eintrittspreise.
Kfz-Zulassung und Führerscheinstelle jetzt mit Terminservice
Angelegenheiten der Kfz-Zulassung und bei der Führerscheinstelle können derzeit nur nach vorheriger Terminvereinbarung erledigt werden. Darauf weist das Stadtamt hin.
Am einfachsten ist die Online-Terminreservierung unter der Internetadresse rostock.de/stadtamt. An den online auswählbaren Terminen können bis zu drei Anliegen gleichzeitig vorgetragen und bearbeitet werden. Im Verwaltungsgebäude Charles-Darwin-Ring 6 erfolgt dann der Einzelaufruf zum jeweils ausgewählten Termin ohne vorherige lange Wartezeit.
Sollten ausnahmsweise keine freien Termine verfügbar sein, wird um etwas Geduld gebeten. Spätestens im Wochentakt werden für einen gesamten Wochenzeitraum neue Termine verfügbar gemacht.
Anfragen sind auch unter Tel. (0381) 381-3399 oder per E-Mail stadtamt-verkehrsabteilung@rostock.de möglich.
Regeln ab 27.04.2020 für Einkauf sowie Busse und Straßen-Bahnen
Ab Montag, den 27. April ist auf relativ unbestimmte Dauer (mindestens bis 10. Mai, da sich die Vorschriften jedoch immer wieder ändern ist eine Verlängerung sehr schnell durchaus möglich) eine Mund-Nase-Abdeckung für viele Menschen in MV vorgeschrieben.
Außnahmen gbt es nur sehr wenige (ausgenommen sind Kinder bis zum Schuleintritt und Menschen, die wegen einer Behinderung keine Mund-Nase-Bedeckung tragen können).
Für die S-Bahn sowie Züge im Nah- und Fernverkehr ist die Bedeckung derzeit eine Empfehlung.
In Taxis ist dieser Schutz derzeit auch zu tragen.
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Maskenpflicht in Zentralbibliothek schützt vor Ansteckung
Neue Öffnungszeiten von 9.00 bis 19.00 Uhr
Mit Maskenpflicht und weiteren Auflagen zur Verhinderung von Ansteckung empfängt die Zentralbibliothek der Rostocker Stadtbibliothek seit heute wieder ihre NutzerInnen. Verwendet werden können selbstgenähte Masken, aber auch Schals oder Tücher, die Mund und Nase bedecken. Einige RostockerInnen hatten bereits heute Vormittag ihre Bibliothek aufgesucht. Grundsätzlich wird immer nur eine begrenzte Anzahl an NutzerInnen gleichzeitig ins Haus gelassen.
Bis zum 8. Mai 2020 empfängt die Hauptbibliothek in der Kröpeliner Straße 82 mit neuen Öffnungszeiten montags bis freitags jeweils von 9 bis 19 Uhr wieder ihr Publikum. Der 2. Mai 2020 ist ein Schließtag. Gemäß weiteren Festlegungen der Landesregierung und der Rostocker Stadtverwaltung ist geplant, danach zu den bekannten Öffnungszeiten zurückzukehren. Die Zweigstellen werden ebenfalls demnächst öffnen, voraussichtlich ab 4. Mai 2020.
Derzeit ist ein Bibliotheksbesuch leider kein Familienausflug. Spielareale stehen in der Kinderbibliothek momentan nicht zur Verfügung. Auch die Aufenthaltsmöglichkeiten, der Arbeitsraum und der Lesesaal sowie die Internet-Arbeitsplätze können nicht genutzt werden. Es gibt derzeit auch keine Möglichkeit, Tageszeitungen zu lesen. Alle Kinder- und Jugendangebote sind bis zum Beginn der Sommerferien abgesagt. „Ob und welche Ferienangebote wie möglich sind, können wir derzeit noch nicht sagen", erläutert Leiterin Martina Bade.
Die MitarbeiterInnen der Stadtbibliothek beraten gern am Infopunkt im Erdgeschoss.
Kita-Notfallbetreuung wird ab dem 27. April erweitert
Formulare im Internet abrufbar
Die Kita-Notfallbetreuung wird ab 27. April 2020 erweitert, teilt das Amt für Jugend, Soziales und Asyl mit. Weitere systemrelevante Berufs- und Bedarfsgruppen können gemäß der Allgemeinverfügung der Landesregierung vom 17. April 2020 zum Besuch von Schulen, Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege die Angebote nutzen.
So dürfen Kinder die Notfallbetreuung der Kindertageseinrichtungen und der Kindertagespflege ab dem 27. April besuchen, bei denen mindestens ein Elternteil in einem Bereich der kritischen Infrastruktur tätig ist und eine private Kinderbetreuung nicht anderweitig verantwortungsvoll organisiert werden kann. Zur kritischen Infrastruktur zählen unter anderem der Gesundheits- und Pflegebereich, die Lebensmittelversorgung, Justiz und Verwaltung sowie die Bereiche der öffentlichen Daseinsvorsorge wie Strom-, Gas-, Wasser-, Fernwärme-, Kraftstoffversorgung, Abwasserbeseitigung, Abfallentsorgung.
Zwingende Voraussetzungen für die Entscheidung über die Notfallbetreuung sind die schriftliche Erklärung der Eltern, dass eine private Kinderbetreuung nicht anderweitig verantwortungsvoll organisiert werden kann sowie eine schriftliche Erklärung des jeweiligen Arbeitgebers, dass der Elternteil in einer kritischen Infrastruktur nach Allgemeinverfügung tätig und die Präsenz des Elternteils am Arbeitsplatz für das Funktionieren der jeweiligen kritischen Infrastruktur zwingend notwendig ist. Auch der zweite Elternteil muss mit der Unabkömmlichkeitserklärung seines Arbeitgebers glaubhaft darlegen, dass eine persönliche Kinderbetreuung nicht möglich ist. Ist der in der kritischen Infrastruktur tätige Elternteil selbstständig, wird der Nachweis durch eine schriftliche Eigenerklärung ersetzt.
Alle erforderlichen Unterlagen - die Selbsterklärung der Eltern und die Erklärung zur Unabkömmlichkeit am Arbeitsplatz - sind bei der Kindertageseinrichtung oder bei der Kindertagespflegeperson einzureichen. Die Formulare für die Beantragung sind im Internet unter der Adresse rostock.de/jugendamt zu finden.
Für die Entscheidung sind gemäß der Allgemeinverfügung die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe zuständig. Die Hanse- und Universitätsstadt Rostock hat dies an die Leitung der Kindertageseinrichtungen sowie Kindertagespflegepersonen übertragen. In besonderen Härtefällen entscheidet das Amt für Jugend, Soziales und Asyl. Bei allen Entscheidungen wird restriktiv verfahren.
Grundsätzlich bleibt der Besuch von privaten und öffentlichen Schulen sowie Berufsschulen, Krippen, Kindergärten und Horten sowie der Kindertagespflege von Kindern in Mecklenburg-Vorpommern bis auf Weiteres untersagt.
pdf-Formulare:
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Rostocker Zoo wird wieder geöffnet
Einschränkungen bei Tierhäusern, Spielplätzen und Gastronomie bei reduzierten Ticketpreisen
Große Freude im Zoo Rostock. "Wir sind sehr froh über die Landesverordnung zu den Lockerungen in der Coronapandemie und werden am Montag unseren Zoo mit Einschränkungen sofort wieder öffnen", informierte Zoodirektor Udo Nagel. "Dafür werden wir bis zum Sonntag alle Voraussetzungen schaffen, auch wenn das ein großer Kraftakt für alle Mitarbeiter wird", so Nagel.
Der Zoo Rostock öffnet mit Einschränkungen und erhöhten Hygienemaßnahmen. Um das Kontaktverbot durchzusetzen und Infektionen zu verhindern bleiben alle kleinen und großen Tierhäuser wie das Polarium und Darwineum oder auch das Vogel-Reptilien-Haus und das Aquarium geschlossen. Auch die Spielplätze und die Gastronomie dürfen noch nicht genutzt werden. Die Ticketpreise werden deshalb reduziert: Erwachsene zahlen 13,- Euro, Kinder 6,- Euro und der ermäßigte Eintritt beträgt 8,- Euro. Wer innerhalb der kommenden drei Monate seine abgelaufene Jahreskarte verlängert, kann diese dann 13 Monate nutzen. Damit soll ein Ausgleich für die Zeit, in der der Zoo nicht besucht werden konnte, geschaffen werden. Alle während der Corona-Schließungszeit abgelaufenen Gutscheine können bis zum 30. Juni nachträglich aktiviert werden.
"Die meisten unserer 4.200 tierischen Bewohner sind auf den Außenanlagen zu sehen. Die Eisbären können die Besucher auch außerhalb des Polariums gut beobachten und die weitläufigen Parkanlagen laden zur Erholung und zum Durchatmen nach einer schwierigen Zeit der Beschränkung ein", sagte der Zoodirektor.
Ortsamt Nordwest 2 in Lütten Klein öffnet ab Montag wieder
Ortsamts-Dienstleistungen werden ab Montag, den 20. April 2020, auch wieder im Ortsamt Nordwest 2 in der Warnowallee 30 in Lütten Klein angeboten.
Darüber informiert das Stadtamt. Die Öffnungszeiten im Ortsamt Mitte (am Rathaus) finden ebenso regulär statt.
Die Ortsämter Nordwest 2 und Mitte stehen allen EinwohnerInnen nur für folgende Angelegenheiten zur Verfügung:
- unaufschiebbare An- oder Ummeldungen
- dringende Beantragung oder Abholung von Dokumenten
Alle EinwohnerInnen, die ihre Dokumente bis 17. März 2020 in den Ortsämtern Nordwest 1 oder Nordwest 2 beantragt haben, können diese ab dem 20. April 2020 im Ortsamt Nordwest 2, Warnowallee 30, abholen.
Bitte informieren Sie sich im Vorfeld telefonisch, ob die Dokumente tatsächlich zur Abholung bereit liegen.
Zur Vermeidung von längeren Wartezeiten bitten wir die RostockerInnen, die im Nordwesten der Hanse- und Universitätsstadt Rostock wohnen, ihre Angelegenheiten im Ortsamt Nordwest 2 zu erledigen.
Die Beantragung von Bewohnerparkausweisen erfolgt weiter ausschließlich per E-Mail oder Post beim Tiefbauamt.
Diese Regelung ist Teil des Maßnahmenpakets der Stadtverwaltung zur Einschränkung von Kontaktmöglichkeiten im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie, für die um Verständnis gebeten wird.
Sitzungen der Ausschüsse und Ortsbeiräte fallen bis 15. Mai 2020 aus
Aufgrund der Corona-Pandemie und den damit einhergehenden Einschränkungen finden bis 15. Mai 2020 keine Sitzungen der Ausschüsse und Ortsbeiräte statt. Darüber informiert die Präsidentin der Bürgerschaft Regine Lück.
Die Termine und Tagesordnungen der außerplanmäßigen Sitzungen des Hauptausschusses und der Bürgerschaft finden Sie weiterhin im Aushang und unter
rostock.de/ksd
Hanse Sail 2020 abgesagt / Jubiläums-Sail auf 2021 verlegt
Auch wenn die 30. Hansesail erst vom 6. bis 9. August 2020 hätte sein sollen, ist auf einer heutgen Beratung entschieden und danach auf der Hauptausschuss-Sitzung von Oberbürgermeister Claus Ruhe Madsen mitgeteilt worden, das die jetzige Situation eine wie geplante Durchführung nicht ermöglicht und eine (deutlich) kleinere Variante nicht in Frage kommt.
Die Sitzung ist von der rok-tv-Redaktion Radio Reutershagen aufgezeichnet worden und wird vorausichtlich nächste Woche im Programm zu sehen sein.
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Ausgabe Nr. 6/2020 des Rostocker Amts- und Mitteilungsblatts "Städtischer Anzeiger" erschienen
Oster-Sonnabend ist die Ausgabe Nr. 6/2020 des Amts- und Mitteilungsblatts STÄDTISCHER ANZEIGER erschienen.
Sie können die Ausgabe im PDF-Format unter folgender Internet-Adresse herunterladen:
https://rathaus.rostock.de/sixcms/media.php/rostock_01.a.11071.de/datei/StA200411.pdf
Lesen Sie u.a. folgende Informationen in der aktuellen Ausgabe:
- Über 29.000 Frühblüher gepflanzt
- Helden des Alltags für Rostock im Einsatz
- Corona-Krise: Gewerbesteuern zinslos stunden
- Aktuelle Kontaktmöglichkeiten der Ämter der Stadtverwaltung
- Aktuelle Hinweise rund um Corona und COVID-19 unter rostock.de/pandemie
- Allgemeinverfügungen der Hanse- und Universitätsstadt Rostock im Zusammenhang mit SARS-CoV-2 und COVID-19
Die nächste Ausgabe des STÄDTISCHEN ANZEIGERS erscheint VORAUSSICHTLICH ebenfalls abweichend am 25. April 2020.
Aktuelle Informationen dazu erhalten Sie fortlaufend unter
http://staedtischer-anzeiger.de/
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Blick auf neue Beiträge im überregionalen THW-Presseecho
Weitere Videos und Hörsendungen demnächst an dieser Stelle.
Reisebeschränkungen in MV zu Ostern 2020
Entgegen der Ankündigung in verschiedenen Medien sowie in einer der inzwischen zahlreichen Verordnungen mit ihren Ergänzungen/Aktualisierungen scheinen die verordneten Reisebeschränkungen in Mecklenburg-Vorpommern mittels Urteil des Oberverwaltungsgericht in Greifswald nicht zu greifen.
Menschen mit ersten Wohnsitz in M-V und ohne gesundheitliche Einschränkungen (ohne Grundlage für Quarantäne) dürften sich somit innerhalb des Landes frei bewegen dürfen, unter Beachtung der erforderlichen Schutzmaßnamen (Abstände, Räumlichkeiten).
Vor Antritt einer Reise bzw. eines Ausflugs über die nachbarliche Gemeinde hinweis ist es trotzdem ratsam, sich auf den Internetseiten der Verwaltungen (insbesondere der Landesregierung) über mögliche Neuigkeiten zu informieren.
OB Claus Ruhe Madsen: Osterspaziergang auch in Stadtparks und in der Rostocker Heide
IGA Park ab Karfreitag wieder geöffnet – Ostergrüße in alle Welt
Oberbürgermeister Claus Ruhe Madsen ruft alle Rostockerinnen auf, für ihren Osterspaziergang nicht nur den Warnemünder Strand zu nutzen, sondern auch einen der vielen Stadtparks und die Rostocker Heide. „Vor uns steht ein ganz besonderes Osterfest. Wir alle haben gemeinsam in den vergangenen Wochen körperlichen Abstand gehalten und die vielen Regeln befolgt, die unser Leben einschneidend zeitweilig verändert hat. Dafür danke ich euch sehr! Doch auch an den bevorstehenden Osterfeiertagen müssen wir uns an diese Regeln halten, wenn wir den Coronaviren keine Chance geben wollen.“
„Karfreitag und Ostern sind nicht nur die höchsten christlichen Feiertage. Dieses Fest steht traditionell auch für den Frühlingsbeginn. Nutzt das schöne Wetter für einen Spaziergang auf Abstand. Nicht nur der Warnemünder Strand ist dabei ein lohnendes Ziel. Auch unsere Rostocker eide und die Strände von Hohe Düne über Markgrafenheide bis Rosenort bieten viel Platz für Spaziergänge und Wanderungen. Der Barnstorfer Wald, der Schwanenteich-Park, der Park in Lütten Klein und das Gehlsdorfer Ufer sind schöne Ziele. Dabei müssen wir uns alle an die Kontaktverbote und Abstandsregelungen halten. Allen, denen wir dort vielleicht in Uniformen begegnen, sind für uns unterwegs und verdienen dafür unseren Respekt und entsprechenden Anstand.“
In diesem Zusammenhang wird ab Karfreitag (10. April 2020) auch der IGA Park wieder öffnen und für Spaziergänge täglich ab 10.00 Uhr zur Verfügung stehen. Sport- und Spielplätze im Park dürfen jedoch weiterhin nicht genutzt werden und auch das Schifffahrts- und Schiffbaumuseum auf dem Traditionsschiff muss geschlossen bleiben.
Oberbürgermeister Claus Ruhe Madsen wünscht allen RostockerInnen, aber auch allen Freunden unserer Hanse- und Universitätsstadt Rostock im In- und Ausland ein erholsames Osterfest bei bester Gesundheit. „Wir wären auch in diesem Jahr zu Ostern gern gute GastgeberInnen gewesen!“ Und er fügt schmunzelnd hinzu: „Wer weiß, ob mein dänischer Osterhase in diesem Jahr überhaupt einreisen kann und den Weg zu uns ins Wohnzimmer findet…“
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Radio Reutershagen mit einem neuen Beitrag in der Mediathek von rok-tv
Dringlichkeitssitzung des Hauptausschusses in Rostock am 26.03.2020 - mit den Themen:
- Einrichtung eines Budgets Corona COVID-19
- Corona-Pandemie - Auswirkungen auf Rostock
- Situation der Unternehmen, Vereine, Kultur, Soziales
- Bisherige / zukünftige Maßnahmen
- Umstrukturierung der Stadtverwaltung
Zentrales Bürgertelefon für Fragen der BürgerInnen rund um die Corona-Krise
Montag bis Freitag in der Zeit von 8.00 bis 16.00 Uhr (einige Durchwahlen auch bis 20.00 Uhr) erreichbar unter (0385) 588 11311
Die Landesregierung hat die zentrale Telefonnummer geschaltet, um die Fragen der BürgerInnen rund um die Corona-Krise beantworten zu können.
Nach Haupteinwahl kann über ein Zahlenmenü das Thema gewählt und zum zuständigen Ministerium durchgestellt werden.
Sirenentest am Sonnabend, den 04.04.2020 um 11.00 Uhr
Am gestrigen Sonnabend, den 4. April 2020, um 11.00 Uhr werden (ohne Zusammenhang mit der Corona-Pandemie) die Sirenen im Stadtgebiet Rostocks kurz getestet.
Darüber informiert das Brandschutz- und Rettungsamt.
Um die Funktionsweise der akustischen Alarmgeräte zu überprüfen, wird ein 15 Sekunden langer Dauerton ("Probealarm") abgespielt.
Die Tests erfolgen zweimal pro Jahr.
Der dann folgende Test ist am 3. Oktober 2020 geplant.
#MoinRostock-Portal als digitale Pinnwand gestartet
Die Stadtverwaltung hat jetzt unter der Internetadresse rostock.de/moinrostock eine digitale Pinnwand "aufgehängt", auf der Rostocker Institutionen, Vereine und Unternehmen ihre besonderen Angebote für RostockerInnen während der durch die Pandemie-Maßnahmen geprägten Zeit veröffentlichen können. Das "#MoinRostock-Portal. Jetzt hier für uns." soll so dazu beitragen, neue und alternative kontaktlose Dienstleistungen und Angebote in der Hanse- und Universitätsstadt bekannter zu machen. Dazu können Bringedienste ebenso zählen wie Online-Workshops oder Internetkonzerte.
Die Eintragung von Angeboten in die Datenbank ist online möglich. Dazu ist zunächst eine der insgesamt sieben Kategorien auszuwählen, in die dann das Hauptangebot eingetragen wird. Damit die Übersichtlichkeit erhalten bleibt, wird darum gebeten, sich auf eine Offerte pro Anbieter zu beschränken. Ein Rechtsanspruch wird ausgeschlossen. Nach einer redaktionellen Prüfung erfolgt die Freischaltung. Das Angebot ist kostenfrei nutzbar und wird zeitlich befristet.
Übersicht zu aktuellen Kontaktmöglichkeiten der Stadtverwaltung
Stand: Freitag, 27. März 2020
Derzeit gelten nachfolgende abweichende Kontaktmöglichkeiten in den einzelnen Bereichen der Stadtverwaltung. An Feiertagen entfallen die Kontaktmöglichkeiten. Kurzfristige Änderungen vorbehalten (Keine Garantie für Richtigkeit und Vollständigkeit).
Stadtamt
Ortsämter (Einwohnerangelegenheiten)
Tel. (0381) 381-2246 und -2247
E-Mail: einwohnermeldeamt@rostock.de
Geöffnet ist nur das Ortsamt Mitte im Rathaus, Neuer Markt 1 A:
montags 9 bis 12 Uhr
dienstags 9 bis 12 und 13.30 bis 18 Uhr
donnerstags 9 bis 12 und 13.30 bis 16 Uhr
freitags 9 bis 12 Uhr
Fundbüro, Bußgeldstelle, Ordnungsangelegenheiten (Waffen, Jagd,
Versammlungen)
Tel. (0381) 381-3397
E-Mail: stadtamt-verwaltungsabteilung@rostock.de
Für das Fundbüro ist eine Online-Terminvereinbarung möglich unter
rostock.de/stadtamt unter "Terminvergabe online".
Für alle anderen Bereiche erfolgt eine telefonische
Terminvereinbarung.
Gewerbeangelegenheiten, Kommunaler Ordnungsdienst
Tel. (0381) 381-3398
E-Mail: gewerbe@rostock.de
Eine telefonische Terminvereinbarung ist möglich.
Führerscheinstelle, Kfz-Zulassung
Tel. (0381) 381-3399
E-Mail: stadtamt-verkehrsabteilung@rostock.de
Eine Online-Terminvereinbarung ist möglich unter
rostock.de/stadtamt
Die Terminbestätigung folgt dann per E-Mail.
Migrationsamt
Tel. (0381) 381-2251
E-Mail: migrationsamt@rostock.de
Eine telefonische Terminvereinbarung ist möglich.
Standesamt
Ehe/Eheschließungen
Tel. (0381) 381-1479 und -1467
E-Mail: ehe@rostock.de
Urkundenservice, Sterbefälle
Tel. (0381) 381-1477
E-Mail: urkundenstelle@rostock.de
Geburten
Tel. (0381) 381-1474 und -1480
E-Mail: geburten@rostock.de
Sonstige Fragen (Standesamt)
Tel. (0381) 381-1470
E-Mail: standesamt@rostock.de
Eine telefonische Terminvereinbarung ist möglich.
Amt für Jugend, Soziales und Asyl
Eine persönliche Vorsprache ist nur noch in den Fällen möglich, in denen ein persönliches Erscheinen im Amt für Jugend, Soziales und Asyl unabweisbar notwendig und hierfür eine Terminvereinbarung erfolgt ist.
Terminanfragen werden unter
Tel. (0381) 381-5000
montags 9 bis 12 und 13 bis 15.30 Uhr
dienstags 9 bis 12 und 13.30 bis 18 Uhr
mittwochs 9 bis 12 und 13 bis 15.30 Uhr
donnerstags 9 bis 12 und 13.30 bis 16 Uhr
freitags 9 bis 13 Uhr
oder per
E-Mail: sozialamt@rostock.de
entgegengenommen.
Amt für Stadtgrün, Naturschutz und Landschaftspflege
telefonisch erreichbar unter
Tel. (0381) 381-8501
während der Sprechzeiten:
dienstags 9 bis 12 Uhr und 13.30 bis 18 Uhr
donnerstags 9 bis 12 Uhr und 13.30 bis 16 Uhr
und per
E-Mail: stadtgruen@rostock.de
Publikumsverkehr nur bei Grabstellenvergaben in einem aktuellen
Todesfall
Westfriedhof
Tel. (0381) 381-8531
Neuer Friedhof
Tel. (0381) 381-8667
Gesundheitsamt
E-Mail: gesundheitsamt@rostock.de
Tel. (0381) 381-5300
Amt für Schule und Sport
Erreichbar unter
Tel. (0381) 381-4001
während der Sprechzeiten:
dienstags 9 bis 12 Uhr und 13.30 bis 18 Uhr
donnerstags 9 bis 12 Uhr und 13.30 bis 16 Uhr
und per
E-Mail: amt-schule-sport@rostock.de
Publikumsverkehr nur im Bereich Schülerbeförderung zum Umtausch der Schülertickets, erreichbar nach Terminvereinbarung unter
Tel. (0381) 381-4031
Handicap-Fahrdienst
E-Mail: schulerbefoerderung@rostock.de
Tel. (0381) 381- 4031
Amt für Umweltschutz
Erreichbar unter
Tel. (0381) 381-7300 und -7301
während der Sprechzeiten:
montags bis donnerstags 9 bis 15 Uhr
freitags 9 bis 13 Uhr
E-Mail: umweltamt@rostock.de
Bauamt
Erreichbar unter
Tel. (0381) 381-6001
während der Sprechzeiten:
montags bis donnerstags 9 bis 15 Uhr
freitags 9 bis 13 Uhr
E-Mail: bauamt@rostock.de
Amt für Verkehrsanlagen
Erreichbar unter
Tel. (0381) 381-6601
während der
Sprechzeiten:
dienstags 9 bis 18 Uhr
donnerstags 9 bis 16 Uhr
E-Mail: verkehrsanlagen@rostock.de
Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung und Wirtschaft
Erreichbar unter
Tel. (0381) 381-6100
während der Sprechzeiten:
montags bis donnerstags 9 bis 15 Uhr
freitags 9 bis 13 Uhr
E-Mail: stadtplanung@rostock.de
Kataster-, Vermessungs- und Liegenschaftsamt
Telefonisch erreichbar während der Sprechzeiten:
montags bis donnerstags 8 bis 16 Uhr
freitags 8 bis 13 Uhr
Liegenschaften
Tel. (0381) 381 -6419
E-Mail: KVLA@rostock.de
Liegenschaftskatasterauskunft (Liegenschaftskataster)
Tel. (0381) 381-6222
E-Mail: katasterauskunft@rostock.de
Vermessung (Liegenschaftskataster)
Tel. (0381) 381-6281
E-Mail: vermessung@rostock.de
Wertermittung (Liegenschaftskataster)
Tel. (0381) 381-6276
E-Mail: gutachterausschuss@rostock.de
Hafen-und Seemannsamt
Telefonisch erreichbar während der Sprechzeiten
dienstags 8 bis 12 Uhr und 13 bis 17 Uhr
mittwochs 8 bis 12 Uhr und 13 bis 15 Uhr
donnerstags 8 bis 12 Uhr und 13 bis 15 Uhr
freitags 8 bis 12 Uhr
Patentausstellung
E-Mail: seemannsamt@rostock.de
Bestellung von Angelkarten und Abgabemarken für Partnerläden
Tel. (0381) 381-8703
E-Mail: angeln@rostock.de
Neuausstellung und/oder Umtausch von Fischereischeinen für Angler
E-Mail: angeln@rostock.de
Nachfragen rund um das Angeln
Tel. (0381) 381-8710 und -8703
E-Mail: angeln@rostock.de
Verkauf von Angelkarten für Unterwarnow und Ostseeküste und Abgabemarken für Angler z.Z. an der Q1 Tankstelle im Fischerweg 1 und bei Angelservice Bastian (Ullrich) unter Tel. 0381 4903028
Finanzverwaltungsamt
Erreichbar unter
Tel. (0381) 381- 2104
während der Sprechzeiten:
montags bis donnerstags 9 bis 15.30 Uhr
freitags 9 bis 13 Uhr
E-Mail: stadtkasse@rostock.de
E-Mail: vollstreckung@rostock.de
E-Mail steuern@rostock.de
Stadtbibliothek Rostock
Erreichbar unter
Tel. (0381) 381 -2840
während der Sprechzeiten:
montags bis freitags 8 bis 13 Uhr
E-Mail: stadtbibliothek@rostock.de
https://www.stadtbibliothek-rostock.de/
Volkshochschule Rostock
In dringenden Angelegenheiten erreichbar per
E-Mail: vhs@rostock.de
Erreichbar unter
Tel. (0381) 381-4300
während der Sprechzeiten:
montags bis donnerstags 9 bis 15 Uhr
http://www.vhs-hro.de/
Konservatorium, Musikschule der Hanse- und Universitätsstadt Rostock
Erreichbar unter
tel. (0381) 381-2440
während der Sprechzeiten:
montags bis donnerstags 8 bis 16 Uhr
freitags 8 bis 13 Uhr
E-Mail: konservatorium@rostock.de
rostock.de/konservatorium
Amt für Kultur und Denkmalpflege
Amtsleitung , Kultur und Kulturförderung
montags bis freitags 10 bis 14 Uhr
unter Tel. (0381) 381-2930
E-Mail: kulturamt@rostock.de
Bereich Denkmalpflege
E-Mail: denkmalpflege@rostock.de
Hochbaudenkmalpflege
montags bis freitags 10 bis 14 Uhr
unter Tel. (0381) 381-4520
Archäologie
montags bis freitags 10 bis 14 Uhr
unter Tel. 0381 44037960
Kulturhistorisches Museum
Museum geschlossen, erreichbar unter
Tel. (0381) 381-4530
montags bis freitags 10 bis 14 Uhr
E-Mail: kulturhistorisches.museum@rostock.de
http://kulturhistorisches-museum-rostock.de/
Kunsthalle Rostock
Derzeit geschlossen.
Erreichbar
montags, mittwochs und freitags 10 bis 14 Uhr
donnerstags 13 bis 16 Uhr
Tel. (0381) 381-7000
E-Mail: kunsthalle@rostock.de
https://kunsthallerostock.de/
Stadtarchiv Rostock
Erreichbar unter
Tel. (0381) 381-1361
während der Sprechzeiten
montags bis donnerstags 9 bis 12 und 13 bis 15.30 Uhr
freitags 9 bis 13 Uhr
E-Mail: stadtarchiv@rostock.de
rostock.de/stadtarchiv
Eigenbetrieb "Kommunale Objektbewirtschaftung und -entwicklung der Hanse- und Universitätsstadt Rostock"
Erreichbar unter
Tel. 0381 4611-640, -650 und -676
während der Sprechzeiten
montags bis donnerstags 8 bis 16 Uhr
freitags 8 bis 12 Uhr
https://www.koe-rostock.de/
Kommunaler Eigenbetrieb "Tourismuszentrale Rostock & Warnemünde"
Erreichbar unter
Tel. (0381) 381-2222
E-Mail tourismuszentrale@rostock.de
rostock.de
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Informationsblatt zu COVID-19
Ein Informationsblatt mit aktuellen Hinweisen rund um das Coronavirus SARS-CoV-2 und regionalen Auskunfts- und Hilfemöglichkeiten hat die Stadtverwaltung jetzt zur Verfügung gestellt (siehe nebenstehendes Bild, abrufbar per Mausklick als pdf).
Die Publikation, die aktuell in mehrere Fremdsprachen übersetzt wird, kann einfach ausgedruckt und vervielfältigt werden und so zusammen mit dem bereits vor einigen Tagen fertiggestellten Hygienetipps-Plakat in Hausfluren ausgehängt werden.
Nachbarschaftshilfe in Zeiten der Corona-Pandemie
Die Hanse- und Universitätsstadt informiert über Angebote zur Nachbarschaftshilfe.
Dazu der Rostocker Bau und Umweltsenator Holger Matthäus: "Unsere Stadt steht vor einer der größten Herausforderungen überhaupt.
Ein Zusammenhalt unserer Stadtgesellschaft funktioniert am besten, wenn wir innerhalb der Familie, im Freundeskreis, im Bekanntenkreis oder im vertrauten Nachbarschaftskreis zusammen stehen.
Nachbarschaftshilfe wird aber auch von vielen Vereinen und Wohnungsgesellschaften angeboten.
Allen HelferInnen gilt unser herzlicher Dank!"
Es werden in den nächsten Tagen vermehrt Hilfesuchende erwartet, denen geholfen werden muss.
Die Stadtverwaltung sieht hier vorrangig Hilfen beim Einkauf, bei der Entsorgung oder bei Tierbetreuung.
Hilfesuchende oder Hilfeanbietende wenden sich bitte an folgende zurzeit gemeldeten Netzwerke:
Sofa Rostock e.V.
vermittelt Betroffene und Helfer in Rostock (Einkäufe, Müllentsorgung, Tierbetreuung). Bitte alle, die Onlinezugänge haben, wenden sich an:
E-Mail: info@sofa-rostock.de oder
https://www.facebook.com/Sofa-Rostock-eV-105027737793922
www.sofa-rostock.de
Rostock hilft e.V.
will Menschen dazu animieren, sich gegenseitig zu helfen und das vor allem vor Ort in ihren Nachbarschaften.
Es sollen Online-Angebote in den Bereichen Bildung, psycho-soziale Versorgung, Sozialberatung, aber auch Freizeit, Kultur und Zerstreuung vernetzt, entwickelt und bereitgestellt werden.
Aber auch wer Unterstützung beim Einkauf benötigt, kann sich telefonisch an das Netzwerk richten.
Bitte alle, die Onlinezugänge haben, wenden sich an:
E-Mail solinetz@hrohilft.de
https://www.facebook.com/hrohilft/
Tel. (0381) 6665766
Das Nachbarschaftshilfe-Telefon der Hanse- und Universitätsstadt Rostock
unter Tel. (0381) 381-7777 (montags bis freitags von 10.00 bis 18.00 Uhr)
richtet sich als Solidarknoten primär an Hilfesuchende und Hilfeanbietende, die über keinen Onlinezugang verfügen.
In Kooperation mit den genannten Vereinen und Initiativen werden hier ausschließlich Anfragen zur Nachbarschaftshilfe koordiniert.
E-Mail: solidarknoten@rostock.de
Bürgertelefon der Hanse- und Universitätsstadt Rostock
Hier erhalten Sie unter Tel. (0381) 381-1111 (täglich von 10.00 bis 18.00 Uhr)
allgemeine Informationen rund um die Corona-Pandemie, Rat sowie psychologische Betreuung.
Weitere Informationen unter
www.rostock.de/pandemie
Ergänzung (24.03.2020)
Stadtteil- und Begegnungszentrum Südststadt/Biestow
Vermittlung von Nachbarschaftshilfe über das SBZ: Sie brauchen Hilfe? Sie möchten helfen? Wir vermitteln, bringen Sie in Kontakt.
E-Mail: nachbarschaftshilfe@sbz-rostock.de
SBZ-Rostock.de
Tel. (381) 3835337 (Mo. - Fr. von 10.00 bis 14.00)
Weitere Angebote werden nach weiterer Entwicklung der Gesamtlage unterbreitet.
Bundesweite aktuelle Maßnahme-Empfehlungen
Während einer Besprechung der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder wurde eín Beschluss zur Erweiterung der beschlossenen Leitlinien zur Beschränkung sozialer Kontakte gefasst, konkrete Informationen zu diesen Leitlinien unter (pdf):
https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/coronavirus/besprechung-der-bundeskanzlerin-mit-den-regierungschefinnen-und-regierungschefs-der-laender-1733248
Schließung gastronomischer Einrichtungen
Auch die Gastronomie in Mecklenburg-Vorpommern ist seit Sonnabend, den 21. März 2020, ab 18.00 Uhr zu schließen.
Die Landesregierung hat dazu ihre Verordnung vom 17. März 2020 am 21. März 2020 unter § 2 angepasst.
Die Verordnung der Landesregierung über Maßnahmen zur Bekämpfung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 in Mecklenburg-Vorpommern (SARS-CoV-2-Bekämpfungsverordnung – SARS-CoV-2-BekämpfV) enthält Maßgaben über umfangreiche Einschränkungen, Schließungen in den Bereichen Handel, Gastronomie, Tourismus, Handwerk, Gewerbe etc. und ist abrufbar per Mausklick auf diesen Absatz.
Bürgerinformation und Bürgerbeteiligung zur Buga 2025
BUGA-Live-Chat aus dem Rathaus – Fragen vorab per E-Mail übermitteln
Zu einem virtuellen Live-Chat "BUGA" sind alle Rostockerinnen und Rostocker am kommenden Samstag (21. März 2020) von 14 bis 16 Uhr eingeladen. Auf dem YouTube-Kanal der Stadtverwaltung "Sieben Tuerme" können Interessierte Renate Behrmann und Matthias Horn von der BUGA-Stabstelle sowie weitere Fachleute live im Rathaus erleben.
"Die Bundesgartenschau 2025 war für Rostock schon immer von Bedeutung. Jetzt angesichts der aktuellen Krise ist sie nicht nur wichtig, sondern zutiefst notwendig, um unsere regionale Wirtschaft zu fördern und die Stadtentwicklung zu unterstützen", unterstreicht Oberbürgermeister Claus Ruhe Madsen.
In dem zweistündigen Chat erfahren die Einwohnerinnen und Einwohner Interessantes zur Bürgerbeteiligung, zum Rostocker Oval und zu den aktuellen Planungen der Bundesgartenschau 2025. Interessierte Rostockerinnen und Rostocker können ihre Fragen zum Live-Chat vorab unter der E-Mail buga@rostock.de übermitteln oder direkt am Samstag den YouTube-Kanal der Stadtverwaltung "Sieben Tuerme" aufrufen. Um direkt im Chat Fragen stellen zu können, müssen Interessierte auf YouTube angemeldet sein.
Die ursprünglich am 21. März 2020 geplante Auftaktveranstaltung zur BUGA-Bürgerbeteiligung musste aufgrund der Corona-Krise leider abgesagt werden.
Zwei Werkstattcontainer im Stadthafen Höhe Schnickmannstraße halten nun alle Interessenten mit Informationen auf dem Laufenden. Neuigkeiten zu Möglichkeiten der Bürgerbeteiligung sind auch unter
rostock.de/buga2025
zu erfahren.
Sozialministerium ab 20. März mit zusätzlicher Hotline zum Thema Pflege und soziale Einrichtungen
Das Sozialministerium richtet ab Freitag (den 20. März 2020) eine zusätzliche zweite telefonische Auskunft ein, um angesichts der Coronakrise umfassend über die beschlossenen Maßnahmen im Bereich Werkstätten für Menschen mit Behinderung, Tagespflege für Seniorinnen und Senioren und soziale Beratungsangebote zu informieren.
"Wir wollen Bürgerinnen und Bürger, aber auch Vereine und Träger schnell und kompetent Auskunft geben und den bestehenden Informationsbedarf im Sozial- und Pflegebereich decken", betonte Sozialministerin Stefanie Drese.
Für Fragen zum Themenkomplex Pflege und soziale Einrichtungen (inkl. Werkstätten für Menschen mit Behinderung) hat das Sozialministerium nunmehr folgende Hotlines geschaltet:
- (0385) 588 19995
- (0385) 588 19997
Die Rufnummern sind Freitag bis 18.00 Uhr erreichbar, am Sonnabend von 11.00 bis 18.00 Uhr, am Sonntag von 11.00 bis 16.00 Uhr und ab Montag (23.03.2020) von 09.00 bis 18.00 Uhr.
Darüber hinaus gibt es weiterhin Auskunft zu Fragen rund um Krippen, Kindergärten, Horte und Kindertagespflegestellen unter folgenden Telefonnummern:
- 0385 588 19998
- 0385 588 19999
Regionale / Lokale Einkaufsmöglichkeiten mit Zustellung
"Kaufhallen" verschiedener Sortimente sowie mit Abhol-bzw. Lieferservice sind zu sehen unter:
evershagen.de/kaufhallen
Trauerfeiern und Beisetzungen auf kommunalen Friedhöfen in Rostock
Ergänzend zu den Festlegungen der Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern wurden folgende Regelungen für die kommunalen Friedhöfe in Rostock getroffen:
Trauerfeiern
- Bis zum 13. März 2020 angemeldete Trauerfeiern finden unter folgenden Bedingungen statt:
- Es finden keine Trauerfeier in der Feierhalle statt
- Die Anzahl der Trauergäste darf maximal 45 Personen betragen
- Allerdings ist der Treff vor der Feierhalle und das Halten der Trauerrede am Grab oder an den zentralen Plätzen der Urnengemeinschaftsanlage möglich.
- Trauerfeiern ohne Beisetzung (Seebestattungen, Ruheforst etc.) werden durch die Friedhofsverwaltung bis auf weiteres abgesagt.
- Beisetzungen ohne Angehörige finden weiterhin statt.
- Erdbestattungen finden ohne Angehörige statt.
- Derzeit finden bis auf Widerruf keine Terminvergaben für Trauerfeiern statt.
Abschiednahmen
Abschiednahmen können weiterhin in den Abschiedsräumen durchgeführt werden. Die Anzahl der Abschiednehmenden darf maximal fünf Personen betragen.
Die Friedhofsverwaltung ist im Rahmen der Servicezeiten ausschließlich telefonisch erreichbar, auf dem Westfriedhof unter Tel. (0381) 381 -8531 und auf dem Neuen Friedhof Rostock unter Tel. (0381) 381-8662.
Bewohnerparkausweise gelten vorerst weiter
Aufgrund der aktuellen Pandemie-Lage und der damit verbundenen Verzögerung bei der Bearbeitung von Bewohnerparkausweisen gelten ab sofort alle Bewohnerparkausweise ab Ablauf ihrer Gültigkeit zunächst einen Monat weiter.
Darüber informiert das Amt für Verkehrsanlagen.
Ausnahmeregelung ermöglicht Sonn- und Feiertagsöffnung für bestimmte Geschäfte, Märkte und Apotheken
Das Verbot der Ladenöffnung an Sonn- und Feiertagen ist auf dem Gebiet der Hanse- und Universitätsstadt Rostock vorübergehend bis zum 19. April 2020 ausgesetzt. Das besagt eine heute von Oberbürgermeister Claus Ruhe Madsen unterschriebene Allgemeinverfügung.
Ab Sonntag, den 22. März 2020, dürfen im gesamten Gebiet der Hanse- und Universitätsstadt Rostock folgende Verkaufsstellen auch Sonn- und Feiertags zwischen 06.00 Uhr und 18.00 Uhr geöffnet werden:
- Einzelhandelsgeschäfte für Lebensmittel
- Wochenmärkte
- Getränkemärkte
- Verkaufsstellen von Presse- und Druckerzeugnissen
- Drogerien
- Sanitätshäuser
- Bau-, Gartenbau- und Tierbedarfsmärkte
- Apotheken
Für Apotheken gelten diese zeitlichen Beschränkungen nicht.
Die Öffnung der genannten Einrichtungen erfolgt unter der Prämisse, dass Auflagen zur Hygiene, zur Steuerung des Zutritts und zur Vermeidung von Warteschlangen eingehalten werden müssen. Entsprechende Regelungen werden durch das Gesundheitsamt der Hanse- und Universitätsstadt Rostock getroffen und gegebenenfalls durch Erlasse der Landesregierung ergänzt oder konkretisiert.
Für alle Sonntage bis zum 19. April 2020 sowie Karfreitag (10. April 2020) und Ostermontag (13. April 2020) wird damit eine Ausnahme der geltenden Arbeitsverbote für oben genannte Verkaufsstellen erteilt.
Die Regelung erfolgt in Umsetzung der mit Datum vom 17. März 2020 von der Landesregierung beschlossenen Maßnahmen zur Bekämpfung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 in Mecklenburg-Vorpommern.
Südstadt-Klinik Rostock: Begleitperson bei Geburt jetzt doch möglich
Das Landesamt für Gesundheit und Soziales Mecklenburg-Vorpommern (LaGuS) hat nun festgelegt, dass zu einer Geburt in einer Klinik eine Begleitperson zulässig ist. Diese Vorgaben setzt das Klinikum Südstadt Rostock seit gestern (17. März 2020) um.
Folgende Bedingungen sind durch die Begleitperson bei einer Geburt einzuhalten:
- Die Person darf keine Atemwegsinfektion haben
- Die Person darf keine Kontaktperson zum Corona-Virus sein
- Die Person darf kein/e Reiserückkehrer/in aus einem Risikogebiet sein
- Darüber hinaus müssen die Hände desinfiziert werden und ein Mund-Nasen-Schutz getragen werden
Das allgemeine Besuchsverbot für der Südstadt-Klinik Rostock einschließlich der Entbindungsstationen und der präpartalen Station bleibt bestehen mit Ausnahmen des Hospizes, der Palliativstation und der Neonatologie.
ÖPNV / RSAG
Sonderfahplan Corona-Pandemie
Aufgrund der aktuellen Entwicklung und der Verfügung der Hansestadt Rostock fahren die Linien der Rostocker Straßenbahn AG ab Montag, den 16. März 2020, bis auf Weiteres nach dem Sonderfahrplan Corona-Pandemie.
Montag bis Freitag
Alle Straßenbahn- und die meisten Buslinien* fahren nach einem erweiterten Samstagsfahrplan:
Uhrzeit |
Auswirkung |
04.00 - 06.00 Uhr |
Die Linien starten wie gewohnt an Wochentagen;
ACHTUNG: Teilweise geänderte Abfahrtszeiten |
Ab 06.00 Uhr |
Die Linien fahren wie sonnabends im Tagesverkehr ab 09.00 Uhr ACHTUNG: Teilweise geänderte Abfahrtszeiten |
*Ausnahmen:
Für folgende Linien gelten Ausnahmen:
Linie |
Fahrplan |
26 |
Fährt im 30-Minuten-Takt |
39 |
Entfällt bis auf Weiteres |
16, 17, 18, 19, 34, 49 und X41 |
Fahren unverändert nach dem Fahrplan für Montag bis Freitag |
Nachtbusse F1 und F2 |
Fahren unverändert nach dem Fahrplan für Montag bis Freitag |
Wochenende sowie Feiertage
Alle Straßenbahn- und Buslinien verkehren nach dem gewohnten Samstags- bzw. Sonntags-/Feiertagsfahrplan.
Fähre Gehlsdorf
Die Fähre Gehlsdorf fährt vorerst nach gewohntem Fahrplan.
Bitte beachten Sie, dass auf der Fähre bis auf Weiteres kein Ticketverkauf an Bord stattfindet.
Bitte nutzen Sie die Möglichkeit vorab Fahrscheine über die Ticketautomaten oder über das Mobile Ticketing zu erwerben.
2. Sitzung des Interministeriellen Führungsstabes
Ministerium für Inneres und Europa Mecklenburg-Vorpommern
Die Mitglieder des Interministeriellen Führungsstabes sind heute zu ihrer 2. Sitzung zusammengekommen, um die operative Arbeit der verantwortlichen Behörden koordinierend zu unterstützen. Viele Einzelfragen zu den Beschlüssen und Maßnahmen der Landesregierung gegen die Corona-Ausbreitung aus den verschiedenen Fachbereichen der Ministerien und der Landkreise sowie kreisfreien Städte wurden erörtert.
Der Staatssekretär im Innenministerium, Thomas Lenz, der die Sitzung regelmäßig leitet, erläuterte vor allem die heutigen Festlegungen zu touristischen Reisen aus privatem Anlass nach Mecklenburg-Vorpommern, die am 16. März 2020 rückwirkend in Kraft treten.
"Jeder Bürger mit Hauptwohnsitz in Mecklenburg-Vorpommern darf sich natürlich auch nach wie vor innerhalb von Mecklenburg-Vorpommern bewegen, also auch die Inseln besuchen. Ebenso können Personen, die ihren Zweitwohnsitz in Mecklenburg-Vorpommern haben und die in Mecklenburg-Vorpommern einer erwerbsmäßigen beziehungsweise selbstständigen Arbeit nachgehen, in unser Bundesland reisen, ebenso wie Personen ohne ersten oder zweiten Wohnsitz in M-V, die aber hier einer erwerbsmäßigen oder selbstständig Tätigkeit nachgehen", sagte der Staatssekretär.
OB Claus Ruhe Madsen: Angebote für private Kinderbetreuung sind strikt abzulehnen (Meldung vom 16. März 2020)
Offerten für private Kinderbetreuung sind grundsätzlich abzulehnen, unterstreicht Rostocks Oberbürgermeister Claus Ruhe Madsen.
"Schulen und Kitas wurden geschlossen, um gerade diese Sozialkontakte zu vermeiden. Solche Angebote öffnen dagegen weiteren Ansteckungen Tür und Tor", so der OB.
Eltern sollten Lösungen finden, ihre Kinder selbst zu Hause zu betreuen oder Lösungen finden, die das Ansteckungsrisiko nicht noch verstärken.
"Neben dem Schutz der Kinder geht es insbesondere darum, die weitere Ausbereitung des Virus zu verhindern, das für die Großeltern tödlich sein kann", unterstreicht der OB.
"Ich habe großes Verständnis dafür, dass es für Eltern kompliziert sein kann, Notlösungen zu finden.
Aber wir alle dürfen hier nicht nachlassen.
Es geht darum, Ansteckungsketten zu unterbrechen und Menschenleben zu schützen", unterstreicht Claus Ruhe Madsen.
Kommunale Gremien (Meldung vom 16.03.2020)
Bürgerschaft am 1. April sowie Sitzungen der Ausschüsse und Ortsbeiräte abgesagt
Die Sitzung der Bürgerschaft am 1. April 2020 sowie alle Sitzungen der Ausschüsse und Ortsbeiräte sind ab sofort bis einschließlich 16. April 2020 abgesagt. Darüber informiert der 2. Stellvertreter der Präsidentin der Bürgerschaft Berthold Friedrich Majerus.
Betroffen sind u.a. bald folgende Sitzungstermine:
- Dienstag, 24.03.2020 18.30 Uhr · Sitzung des Ortsbeirates Gehlsdorf, Hinrichsdorf, Krummendorf, Nienhagen, Peez, Stuthof, Jürgeshof · Speisesaal Michaelwerk, Evangelische Stiftung Michaelshof
- Mittwoch, 25.03.2020, 19.00 Uhr · Sitzung des Ortsbeirates Kröpeliner-Tor-Vorstadt · Beratungsraum Nr. 3.11, Eigenbetrieb "Kommunale Objektbewirtschaftung und -entwicklung der Hansestadt Rostock"
Wichtigste Hygienemaßnahmen auf einen Blick
Die wichtigsten Hygienemaßnahmen auf einem Blick zeigt ein Poster (anklicken, um als als pdf anzuzeigen bzw. herunterzuladen), dass die RostockerInnen in den kommenden Tagen und Wochen häufiger sehen werden.
Die Kampagne soll dazu beitragen, die eigenen Hygienemaßnahmen im Blick zu behalten und im Alltag umzusetzen.
- Häufiges und gründliches Händewaschen
- mind. 30 Sekunden lang Hände unter fließendem Wasser befeuchten.
- Sorgfältig einseifen.
- Dabei auf Fingerspitzen, Daumen und Zwischenräume achten.
- Gründlich abspülen und trocknen.
- Vermeiden Sie das Händeschütteln und andere Körperkontakte.
- Halten Sie Abstand zu anderen Menschen, idealerweise zwei Meter. Vermeiden Sie größere Menschenansammlungen.
- Niesen und husten Sie in ein Taschentuch, zur Not auch in die Armbeuge. Taschentücher sofort entsorgen und möglichst umgehend die Hände waschen.
- Berühren Sie mit ungewaschenen Händen nicht den Mund, die Nase und die Augen.
RSAG
Desinfektion und Intensivierung der Reinigung
Die RSAG lässt alle eingesetzten Busse und Straßenbahnen wie üblich jeden Tag reinigen. Zusätzlich erfolgt eine gezielte Reinigung und Desinfektion der Haltestangen und der Fahrerarbeitsplätze. Damit soll das Infektionsrisiko minimiert werden, wenn Schlaufen, Stangen oder Haltewunschknöpfe berührt werden.
Schutz des Fahrpersonals: Die vorderste Tür bei Bussen bleibt geschlossen
Ab sofort bleibt die vorderste Tür der Busse geschlossen, so dass dort kein Ein- und Ausstieg mehr möglich ist. Die Fahrgäste werden mittels Fahrgastinformation darauf aufmerksam gemacht, die hinteren Türen zu benutzen. Mobilitätseingeschränkte Personen oder Personen, die aus anderen Gründen nicht erkennen können, dass die vorderste Tür geschlossen bleibt, werden durch das Fahrpersonal informiert.
Während dieser Maßnahme entfällt das sonst übliche Einsteigen aller Fahrgäste ab 20.00 Uhr beim Fahrer.
Die Fahrscheinpflicht bliebt weiterhin bestehen.
Automatische Türöffnung an Haltestellen
Ab sofort werden alle Fahrzeugtüren bei Bus und Straßenbahn bei jedem Halt automatisch durch das Fahrpersonal geöffnet.
Für Fahrgäste entfällt somit das Drücken des Türöffnungs-Tasters zum Ein- und Aussteigen.
Hinweis: Da die Busse nicht automatisch an allen Haltestellen halten, muss die Taste für das "Halten auf Wunsch" im Bus weiterhin bedient werden.
Fahrplanänderungen
In den nächsten Tagen ist mit folgenden reduzierten Verbindungen zu rechnen.
Sonderfahrplan Corona-Pandemie
Aufgrund der aktuellen Entwicklung und der Verfügung der Hansestadt Rostock zur (teilweisen) Schließung der öffentlichen Einrichtungen, fahren die Fahrzeuge der Rostocker Straßenbahn AG ab Montag, den 16. März 2020, bis voraussichtlich einschließlich 15. April 2020 nach einem gesonderten Fahrplan.
Der Sonderfahrplan beinhaltet im Wesentlichen folgendes:
Montag bis Freitag
Alle Straßenbahn- und Buslinien (außer 16, 17, 18, 19, 34, 39, 49, X41, F1 und F2)
verkehren in der Zeit von 04.00 bis 06.00 Uhr nach dem gewohnten Fahrplan für Montag bis Freitag
fahren in der Zeit von 06.00 bis 09.00 Uhr wie sonnabends tagsüber
ab 9.00 Uhr wird nach dem normalen Samstagsfahrplan gefahren
die Linien 16, 17, 18, 19, 34, 49, X41, F1 und F2 verkehren ganztags nach dem gewohnten Fahrplan für Montag bis Freitag
Linie 39 (Hauptbahnhof Süd - Saßnitzer Straße) entfällt vollständig
Sonnabend / Sonntag
Alle Straßenbahn- und Buslinien verkehren nach dem gewohnten Fahrplan.
Alle aktuellen Abfahrtszeiten erhalten Sie in auch in der Fahrplanauskunft.
(Hinweis: Die Fahrplandaten werden noch aktualisiert und sollten spätestens ab dem 14. März 2020 zur Verfügung stehen).
Alle Fahrpläne stehen folgend als PDF-Download (Mausklick auf gewünschte Linie) zur Verfügung.
Straßenbahn:
Bus:
RSAG-Kundenzentren bleiben geschlossen
Alle Kundenzentren der RSAG bleiben ab Samstag, den 14. März 2020, bis auf Weiteres geschlossen.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Service-Rufnummer (0381) 802 1900.
Nutzung der RSAG-Kantine
Die Kantine der RSAG bleibt bis auf Weiteres für externe Gäste geschlossen.
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Stadtverwaltung
Die Stadtverwaltung wird zahlreiche Angebote und Services vorübergehend reduzieren oder ganz einstellen.
Ab Sonnabend, den 14. März 2020, wird kein Publikumsverkehr angeboten in folgenden Ämtern: Rechnungsprüfungsamt, Amt Zentrale Steuerung, Kämmereiamt, Finanzverwaltungsamt, Brandschutz- und Rettungsamt, Amt für Schule und Sport, Stadtbibliothek Rostock, Volkshochschule Rostock, Konservatorium, Amt für Kultur, Denkmalpflege und Museen, Stadtarchiv Rostock, Bauamt, Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung und Wirtschaft, Kataster-, Vermessungs- und Liegenschaftsamt, Amt für Verkehrsanlagen, Amt für Stadtgrün, Naturschutz und Landschaftspflege, Amt für Umweltschutz, Hafen- und Seemannsamt, Stadtforstamt Rostock, Tourismuszentrale Rostock & Warnemünde sowie Eigenbetrieb Kommunale Objektbewirtschaftung und -entwicklung.
- Ortsamts-Dienstleistungen werden ab Montag, den 16.03.2020, nur noch im Ortsamt Stadtmitte angeboten.
Die Öffnungszeiten der Ortsämter Nordwest I in Groß Klein, Nordwest II in Lütten Klein, West in Reutershagen und Ost in Toitenwinkel entfallen.
- Das Hallenschwimmbad "Neptun" und die Städtischen Museen schließen ab 14. März 2020, auch die Tourist-Informationen stellen ab 14.03.2020 ihren Publikumsverkehr ein.
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Stadtverwaltung und Universitätsklinik
Stadtverwaltung startet COVID-19-Bürgertelefon unter Tel. 381-1111
Die Rostocker Stadtverwaltung bietet in Kooperation mit der Universität Rostock ab sofort den RostockerInnen die Möglichkeit, sich auch telefonisch rund um das Thema Corona/COVID-19 informieren zu lassen.
Unter der Telefonnummer (0381) 381-1111 sind Studierende der Universitätsmedizin Rostock montags bis freitags (sowie auch am jetzigen Wochenende und somit am 14. und 15. März 2020) in der Zeit von 10.00 bis 18.00 Uhr erreichbar und beantworten Fragen rund um das Virus, zu Präventionsmaßnahmen und damit verbundenen möglichen Einschränkungen.
Weitere Informationen
Über möglicherweise notwendige Einschränkungen informiert die Stadtverwaltung
- über die HRO!-App (siehe www.rostock.de/notrufe)
- über Twitter unter https://twitter.com/HROrathaus
- auf der Internetseite unter https://rathaus.rostock.de
- bei Instagram unter https://www.instagram.com/sieben.tuerme
Der Pandemieplan der Hanse- und Universitätsstadt Rostock ist im Internet veröffentlicht unter der Adresse
www.rostock.de/pandemie
Das Robert Koch-Institut (RKI) erfasst mit Blick auf das neuartige Corona-Virus kontinuierlich die aktuelle Lage, bewertet alle Informationen und schätzt das Risiko für die Bevölkerung in Deutschland ein. Auf der Internetseite sind Informationen zusammengestellt, unter anderem Hinweise zu Diagnostik, Hygiene und Infektionskontrolle sowie Antworten auf häufig gestellte Fragen (FAQ).
https://www.rki.de
Das Bundesministerium für Gesundheit hat ein Bürgertelefon freigeschaltet. Erreichbar ist es montags bis donnerstags in der Zeit von 08.00 bis 18.00 Uhr und freitags von 08.00 bis 12.00 Uhr unter Tel. (030) 346465100
Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BzgA) hat Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Coronavirus zusammengestellt unter
https://www.infektionsschutz.de/coronavirus-2019-ncov.html
Aktuelle Information zur Absage von Veranstaltungen in der HanseMesse und StadtHalle Rostock
Entsprechend der Allgemeinverfügung der Hanse- und Universitätsstadt Rostock sind alle öffentlichen und privaten Großveranstaltungen und Zusammenkünfte mit einer Teilnehmerzahl ab 1.000 Personen bis zum 10.04.2020 im gesamten Gebiet der Hanse- und Universitätsstadt Rostock untersagt.
Folgende Messen und Veranstaltungen in unseren Häusern sind betroffen:
März
- 11.03.2020 - Johannes Oerding (StadtHalle Rostock)
- 12.03.2020 - Lord of the Dance (StadtHalle Rostock)
- 13.03.2020 - Rostock Seawolves vs. Römerstrom Gladiators Trier (StadtHalle Rostock)
- 14. - 15.03.2020 - TIER&Natur in MV (HanseMesse Rostock)
- 14.03.2020 - Goliath‘s ü30 Party (StadtHalle Rostock) à Verschoben auf den 25.04.2020
- 15.03.2020 - Die Nacht der Musicals (StadtHalle Rostock)
- 18.03.2020 - 19. Lieferantentag (HanseMesse Rostock)
- 21. - 22.03.2020 - CAVALLUNA (StadtHalle Rostock)
- 20. - 22.03.2020 21. Bauen & Sanieren - Eigenheim Rostock (HanseMesse Rostock)
- 24.03.2020 - Rostock Seawolves vs. MLP Academics Heidelberg (StadtHalle Rostock)
- 27. -29.03.2020 - 10. Boot+Angeln Wassersport & Camping und Caravaning Rostock (HanseMesse Rostock)
- 29.03.2020 - Amigos (StadtHalle Rostock)
- 30.03.2020 - Massachusetts - Das Bee Gees Musical (StadtHalle Rostock)
- 31.03.2020 - The Music of Star Wars (StadtHalle Rostock)
April
- 02.04.2020 - Rock Legenden (StadtHalle Rostock)
- 03. -05.04.2020 - 27. AutoTrend (HanseMesse Rostock)
- 08.04.2020 - SAM der Feuerwehrmann (StadtHalle Rostock)
- 09.04.2020 - Das ist Wahnsinn (StadtHalle Rostock)
Stadtverwaltung erlässt Allgemeinverfügung zu Veranstaltungen
Keine Veranstaltungen ab 1.000 Personen, Meldepflicht für Veranstaltungen ab 200 Teilnehmenden
Der Oberbürgermeister der Hanse- und Universitätsstadt Rostock als zuständige Gesundheitsbehörde hat heute eine Allgemeinverfügung erlassen, die dem Umgang mit Veranstaltungen in den kommenden vier Wochen regelt. Darin heißt es: "Es ist mit sofortiger Wirkung untersagt, im gesamten Gebiet der Hanse- und Universitätsstadt Rostock öffentliche und private Großveranstaltungen und Zusammenkünfte mit einer Teilnehmerzahl ab 1000 Personen durchzuführen.
Das Gesundheitsamt empfiehlt, darauf zu verzichten, private und öffentliche Veranstaltungen mit einer Teilnehmerzahl ab 200 Personen durchzuführen.
Alle privaten und öffentlichen Veranstaltungen mit einer Teilnehmerzahl ab 200 Personen müssen beim Gesundheitsamt der Hanse- und Universitätsstadt Rostock unter Vorlage einer Risikobewertung im Vorfeld angezeigt werden. Die Kriterien für die Risikoeinschätzung sind in der jeweils gültigen Fassung auf der Internetseite Robert Koch-Instituts www.rki.de abrufbar."
Oberbürgermeister Claus Ruhe Madsen unterstreicht: "Die Gesundheit der Rostockerinnen, Rostocker und unserer Gäste steht dabei im Mittelpunkt dieser Entscheidung, die heute im Verwaltungsstab getroffen wurde. Es geht um konsequentes Handeln und um Klarheit auch für die Veranstalterinnen und Veranstalter. Vorbeugen steht nun für uns alle an allererster Stelle. Mit den Maßnahmen hoffen wir, einen rasanten Ausbruch der Krankheit zumindest zu verzögern."
Informationen rund um COVID-19 unter: rostock.de/pandemie
Die Allgemeinverfügung als pdf ist per Mausklick auf diesen Satz abrufbar.
- Weitere Rückblicke, zu Themen, welche kürzlich hier zu sehen waren ab sofort unter:
evershagen.de/rueckblick/
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