Rostock und Umgebung
Kommunalpolitik
Ortsbeiräte
Einleitend eine allgemeine Übersicht, basierend auf Information der Stadtverwaltung, weitere Inhalte (insbesondere zu den Sitzungen und ggf. sonstigen anderen Aktivitäte) folgen später.
In der Hanse- und Universitätsstadt Rostock gibt es 19 Ortsteilvertretungen, die Ortsbeiräte heißen. Ihre Mitglieder sind von der Bürgerschaft gewählt worden. Sie haben je nach Einwohnerzahl des Ortsbeiratsbereiches zwischen neun und elf Mitgliedern. Die Besetzung erfolgte auf der Grundlage der Ergebnisse der Kommunalwahl in den jeweiligen Ortsbeiratsbereichen.
Die Ortsbeiräte können zur Erfüllung ihrer Aufgaben beratende Ausschüsse bilden sowie Ortsbeiratsmitglieder mit der Wahrnehmung spezieller Aufgaben oder BürgerInnen-interessen betrauen. So arbeiten Mitglieder der Ortsbeiräte in der Seniorenvertretung der Hanse- und Universitätsstadt Rostock zusammen.
"Die Ortsteilvertretung ist über alle für den Ortsteil wichtigen Angelegenheiten zu unterrichten. Sie hat das Recht, in Angelegenheiten des Ortsteils Anträge in der Gemeindevertretung zu stellen. Der Vorsitzende der Ortsteilvertretung kann in Ausschusssitzungen, in denen ein Antrag der Ortsteilvertretung behandelt wird, das Wort verlangen." (§ 42. Abs. 2 KV M-V)
Aufgabe der Ortsbeiräte ist es insbesondere
- sich mit den Wünschen, Anregungen und Beschwerden der Einwohnerinnen und Einwohner zu befassen,
- die im Ortsamtsbereich tätigen Institutionen, Vereine, Initiativen, Parteien und sonstige demokratische Vereinigungen im Sinne eines Interessenausgleiches anzuhören.
- Sie beraten die Bürgerschaft und den Oberbürgermeister in allen für ihren Bereich wichtigen Angelegenheiten.
Die Sitzungen der Ortsteilvertretungen sind öffentlich und werden im Städtischen Anzeiger, dem Amts- und Mitteilungsblatt der Hanse- und Universitätsstadt Rostock, bekanntgegeben.
Gemäß Ortsbeiratssatzung der Hanse- und Universitätsstadt Rostock sind 19 Ortsbeiräte gebildet worden. Zu erreichen sind die Ortsbeiräte über die jeweiligen Ortsämter sowie per E-Mail. Die Mitglieder der Ortsbeiräte erhalten ein Sitzungsgeld von 26,56 Euro.
Im letzten Quartal 2024 (zuvor 2019) werden die Ortsbeiräte entsprechend der entsprechenden (diesjährigen) Kommunalwahl neu gebildet (konstituiert).
Sitzungsübersicht Ortsbeiräte 2024 (Auszüge)
- Dienstag, 05.11.2024
- 18.30 Uhr • Sitzung des Ortsbeirates Brinckmansdorf • Kath. Alten- und Pflegeheim St. Franziskus
- 18.30 Uhr • Sitzung des Ortsbeirates Schmarl • Haus 12 Schmarl
- 18.30 Uhr • Sitzung des Ortsbeirates Dierkow-Ost, Dierkow-West • Galerie Musikgymnasium-Käthe-Kollwitz
- Donnerstag, 07.11.2024
- 18.30 Uhr • Sitzung des Ortsbeirates Gartenstadt/Stadtweide
- Dienstag, 12.11.2024
- 18.30 Uhr • Konstituierende Sitzung des Ortsbeirates Dierkow-Neu • Beratungsraum Stadtteil- u. Begegnungszentrum Dierkow
- 18.30 Uhr • Konstituierende Sitzung des Ortsbeirates Reutershagen • Veranstaltungsraum 1.25 im Rostocker Freizeitzentrum
- 18.30 Uhr • Konstituierende Sitzung des Ortsbeirates Brinckmansdorf • Kath. Alten- und Pflegeheim St. Franziskus
- 18.30 Uhr • Konstituierende Sitzung des Ortsbeirates Seebad Warnemünde, Seebad Diedrichshagen •Cafeteria/ Bildungs- und Konferenzzentrum
- Mittwoch, 13.11.2024
- 17.00 Uhr • Konstituierende Sitzung des Ortsbeirates Seebad Markgrafenheide, Seebad Hohe Düne, Hinrichshagen, Wiethagen, Torfbrücke • Heidehaus Markgrafenheide
- 19.00 Uhr • Konstituierende Sitzung des Ortsbeirates Stadtmitte • Beratungsraum 1a/b Rathausanbau
- Donnerstag, 14.11.2024
- 17.30 Uhr • Konstituierende Sitzung des Ortsbeirates Südstadt • Beratungsraum Stadtamt Südstadt
- 18.00 Konstituierende Sitzung des Ortsbeirates Lütten Klein • Mehrgenerationenhaus SBZ
- 18.30 Uhr • Konstituierende Sitzung des Ortsbeirates Schmarl • Haus 12 Schmarl
- Dienstag, 19.11.2024
- 18.30 Uhr • Konstituierende Sitzung des Ortsbeirates Toitenwinkel • Beratungsraum Ortsamt Ost Toitenwinkel
- 18.30 Uhr • Sitzung des Ortsbeirates Hansaviertel • Beratungsraum E 31 (Kantine) - Haus des Bauens und der Umwelt
- 18.30 Uhr • Konstituierende Sitzung des Ortsbeirates Groß Klein • Beratungsraum SBZ Börgerhus Groß Klein
- 19.00 Uhr • Konstituierende Sitzung des Ortsbeirates Biestow • Beratungsraum Stadtamt Südstadt
- Dienstag, 26.11.2024
- 18.30 Uhr • Konstituierende Sitzung des Ortsbeirates Lichtenhagen • Kolping Initiative Lichtenhagen
- 18.30 Uhr • Konstituierende Sitzung des Ortsbeirates Gehlsdorf, Hinrichsdorf, Krummendorf, Nienhagen, Peez, Stuthof, Jürgeshof • Speisesaal Michaelwerk, Evangelische Stiftung Michaelshof
- Mittwoch, 27.11.2024
- 18.00 Konsituierende Sitzung des Ortsbeirates Kröpeliner-Tor-Vorstadt • Aula in der Volkshochschule
Aufwandsentschädigungen (Auszug)
Mitglieder der Ortsbeiräte erhalten je nach Funktion (sowie ggf. "aktiver" "Tätigkeit" -> z.B. Teilnahme an Sitzungen der Bürgerschaft) unterschiedliche Auswandsentschädigungen.
Der kleinste Betrag entfällt auf die Teilnahme an Ortsbeiratssitzungen, hierfür werden derzeit 40 Euro gezahlt.
Vorsitzende der Ortsbeiräte erhalten eine monatliche funktionsbezogene Aufwandsentschädigungen in Höhe von (abhängig von der Zahl der
im jeweiligen Ortsbeiratsbereich wohnenden Menschen):
- (bis 5.000 Einwohner) 180 EUR (betrifft Stand Dezember 2023 3 Ortsbeiräte)
- (bis 20.000 Einwohner) 240 EUR (betrifft Stand Dezember 2023 15 Ortsbeiräte)
- (über 20.000 Einwohner) 300 EUR (betrifft Stand Dezember 2023 1 Ortsbeirat)
Der Anspruch der Aufwandsentschädigungen ergibt sich aus Hauptsatzung der Hanse- und Universitätsstadt Rostock und dort aus der Anlage Aufwandsentschädigungen, welche hier in der im November 2024 gültigen Fassung per Hyperlink verknüpft (anklickbar) sind.
Weitere rechtliche Grundlagen der Ortsbeiräte (u.a. die Ortsbeiratssatzung) sind einsehbar unter:
rathaus.rostock.de/de/rathaus/stadtverwaltung/ortsrecht/allgemeine_verwaltung/252605
Beteiligungsmöglichkeiten
Menschen, welche in Rostock leben (wohnen), arbeiten oder aus anderen Gründen anwesend sind, können ein berechtigtes Interesse haben, sich an den Ortsbeirat zu wenden, um Anliegen zu klären, welche dessen Zuständigkeitsbereich betreffen.
Hierzu folgendes Zitat aus der Ortsbeiratssatzung:
§ 2 Rechte der Einwohnerinnen und Einwohner des Ortsbeiratsbereiches
(1) Einwohnerinnen und Einwohner des Ortsbeiratsbereiches und Betroffene haben das Recht, sich schriftlich oder zur Niederschrift mit Anregungen und Beschwerden in Angelegenheiten des Ortsbeiratsbereiches an den Ortsbeirat zu wenden. Sie sind über die Stellungnahme des Ortsbeirates unverzüglich schriftlich zu unterrichten.
(2) Einwohnerinnen und Einwohner des Ortsbeiratsbereiches, die das 14. Lebensjahr vollendet haben und Betroffene haben das Recht, Anträge und Anfragen zu Angelegenheiten des Ortsbeiratsbereiches an den Ortsbeirat zu stellen. Die oder der Ortsbeiratsvorsitzende entscheidet im Einvernehmen mit der Ortsamtsleiterin oder dem Ortsamtsleiter über die Aufnahme des Antrages auf die Tagesordnung der nächstmöglichen Sitzung des Ortsbeirates. Die Anträge müssen schriftlich vorliegen und sollten eine Begründung enthalten.
Die Beteiligungsmöglichkeit kann schriftlich (alle Ortsbeiräte sind über eine separate E-Mail oder über die Ortsämter erreichbar) oder mündlich in den Ortsbeiratssitzungen (hierzu folgendes weitere Zitat aus der Ortsbeiratssatzung: Ein Tagesordnungspunkt soll immer lauten "Wünsche und Anregungen der Einwohnerinnen und Einwohner") in Anspruch genommen werden.
Sollte diese Möglichkeit nicht das erhoffte Ergebnis erzielen, besteht weiterhin die Möglichkeit in der der Bürgerschaft als "nächsthöhere Instanz" Rederecht unter dem Tagesordnungspunkt "Einwohnerfragestunde" ein Anliegen vorbringen.
Hierzu ist eine vorherige Anmeldung unter Nennung des Themas erforderlich, da die Einwohnerfragestunde zeitlich (und damit die Menge der Redner) begrenzt ist und sich zudem das vorgetragene Anliegen nicht auf ein Thema beziehen darf, welches am gleichen Tag auf der Tagesordnung steht.
In manchen (ggf. sehr komplexen) Fällen können diese Mitwirkungsmöglichkeiten nicht genutzt werden oder führen nicht zum angestrebten Ziel.
Eine weitere Ansprechperson wäre dann noch der Bürgerbeauftragte der Landesregierung, welcher Vermittler zwischen Bürgern und Ämtern ist.
Weitere Inhalte folgen irgendwann demnächst.
ID OBR 28112024: kiremevidukorujocikucixohoguceyo
ID OBR 11-2024: BewyirtYofDod2ovNaTyut8kiegNa