Einleitend eine allgemeine Übersicht, basierend auf Information der Stadtverwaltung, weitere Inhalte (insbesondere zu den Sitzungen und ggf. sonstigen anderen Aktivitäte) folgen später.
In der Hanse- und Universitätsstadt Rostock gibt es 19 Ortsteilvertretungen, die Ortsbeiräte heißen. Ihre Mitglieder sind von der Bürgerschaft gewählt worden. Sie haben je nach Einwohnerzahl des Ortsbeiratsbereiches zwischen neun und elf Mitgliedern. Die Besetzung erfolgte auf der Grundlage der Ergebnisse der Kommunalwahl in den jeweiligen Ortsbeiratsbereichen.Die Ortsbeiräte können zur Erfüllung ihrer Aufgaben beratende Ausschüsse bilden sowie Ortsbeiratsmitglieder mit der Wahrnehmung spezieller Aufgaben oder BürgerInnen-interessen betrauen. So arbeiten Mitglieder der Ortsbeiräte in der Seniorenvertretung der Hanse- und Universitätsstadt Rostock zusammen.
"Die Ortsteilvertretung ist über alle für den Ortsteil wichtigen Angelegenheiten zu unterrichten. Sie hat das Recht, in Angelegenheiten des Ortsteils Anträge in der Gemeindevertretung zu stellen. Der Vorsitzende der Ortsteilvertretung kann in Ausschusssitzungen, in denen ein Antrag der Ortsteilvertretung behandelt wird, das Wort verlangen." (§ 42. Abs. 2 KV M-V)Im letzten Quartal 2019 werden die Ortsbeiräte entsprechend der diesjährigen Kommunalwahl neu gebildet.
Weitere Inhalte folgen demnächst.